Motorhaube öffnet sich während der Fahrt – TÜV haftet

Auto fährt mit offener Motorhaube
Sehr gefährlich: Die Motorhaube öffnet sich während der Fahrt © imago images/Westend61

Kurz nachdem ein Auto beim TÜV war, geht die Motorhaube während der Fahrt auf. Das Auto ist ein Totalschaden. Wer haftet? Ein Fall des Oberlandesgerichts Oldenburg.

Der Fall: Eine Frau war mit dem Auto ihres Mannes unterwegs, kurz nachdem der Kleinwagen bei der TÜV-Untersuchung war. Während der Fahrt klappte plötzlich die Motorhaube des Wagens auf und versperrte der Fahrerin die Sicht. Sie konnte zwar auf dem Seitenstreifen anhalten, an dem Auto entstand aber ein Totalschaden. Verletzt wurde niemand.

Der Ehemann verlangte als Halter des Autos Schadenersatz und klagte. Das Landgericht Oldenburg wies die Klage in erster Instanz ab, der Mann legte Berufung ein.

Motorhaube nach TÜV nicht richtig verriegelt

Das Oberlandesgericht Oldenburg gab ihm Recht. Nach den Ausführungen des hinzugezogenen Sachverständigen stehe fest, dass die Motorhaube nicht richtig verriegelt gewesen sei, so die Richter. Der ganze Schließmechanismus sei entfettet und trocken gewesen, was dazu geführt habe, dass das Schloss nicht ordnungsgemäß verriegelt war. Der TÜV-Prüfer habe offenbar nicht sichergestellt, dass die Motorhaube zu war. Eine andere Schadensursache komme nicht in Frage. Nach Ansicht der Richter könne ausgeschlossen werden, dass der Fahrzeughalter oder seine Frau die Motorhaube nach der TÜV-Untersuchung aufgemacht und nicht wieder richtig verschlossen hätten.

Ehepaar muss Motorhaube nicht kontrollieren

So kurz nach dem TÜV-Besuch sei das Ehepaar auch nicht verpflichtet gewesen, das Auto noch einmal zu kontrollieren, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Mitverschulden des Klägers bestehe daher nicht. Er hat Anspruch auf Ersatz des Totalschadens und auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

OLG Oldenburg, Urteil vom 3.6.2022, Az.: 6 U 31/22