Wartung in Dubai: Maserati scheckheftgepflegt

Cockpit eines Maserati
Scheckheftgepflegt: Ein in Dubai gewarteter Sportwagen © Shutterstock/Tom B Paye

Gilt ein Maserati, der in einer Markenwerkstatt in Dubai gewartet wurde, als scheckheftgepflegt? Und wie wirkt sich das auf den Schadenersatzanspruch nach einem Unfall aus? Das hatte das Amtsgericht Lübeck zu entscheiden.

Der Fall: Bei einem Spurwechsel eines anderen Autos wurde ein Maserati Quattroporte (Erstzulassung 2012) unverschuldet beschädigt. Die Reparaturkosten wurden im Schadensgutachten mit gut 10.100 Euro angesetzt. Dieser Betrag enthielt die Stundensätze einer Markenwerkstatt. Der Maserati wurde verkehrssicher instand gesetzt, die übrigen Unfallspuren nahm die Autobesitzerin in Kauf. Den Schaden von insgesamt gut 12.000 Euro wollte sie mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Basis des Gutachtens abrechnen (sogenannte fiktive Abrechnung).

Haftpflichtversicherung erkennt Wartung nicht an

Die Haftpflichtversicherung zahlte nur Reparaturkosten in Höhe von 7025 Euro. Dabei setzte sie die günstigeren Stundensätze einer freien Werkstatt an und berief sich darauf, dass für 2019/2020 aus dem Serviceheft des Maserati keine lückenlose Wartung in einer Fachwerkstatt zu entnehmen sei.

Das wollte die Autobesitzerin nicht akzeptieren. Sie argumentierte, dass das Auto regelmäßig in einer Markenwerkstatt in Dubai gewartet worden sei. Außerdem verlangte sie noch eine Nutzungsausfallentschädigung für vier Reparaturtage. Sie klagte.

Wartung in Dubai ist scheckheftgepflegt

Das Amtsgericht Lübeck gab der Maserati-Besitzerin weitgehend Recht und sprach ihr die restlichen Reparaturkosten zu. Nach einem unverschuldeten Unfall könne der Geschädigte die Reparaturkosten auch fiktiv, das heißt auf Basis eines Schadensgutachtens abrechnen. Dabei seien grundsätzlich die Stundensätze einer Markenwerkstatt zu ersetzen, so das Gericht. Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, müsse der Geschädigte aber nachweisen, dass er das Auto bisher immer in einer Markenwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Der Maserati sei von 2013 bis 2018 regelmäßig jährlich von einer Maserati-Werkstatt in Dubai gewartet worden. Das konnte die Besitzerin nachweisen.

Schadenersatz mit Stundensatz der Markenwerkstatt

Dass es sich bei der Werkstatt tatsächlich um eine Vertragswerkstatt von Maserati handelte, hatte das Gericht mit einem Blick auf die Website der Werkstatt überprüft. Dass das letzte Wartungsintervall zum Zeitpunkt des Unfalls knapp abgelaufen war, hielt das Gericht für unerheblich und sprach der Maserati-Besitzerin die restliche Reparatursumme zu.

Kein Nutzungsausfall bei Abrechnung nach Gutachten

Einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung sah das Gericht dagegen nicht. Dies setze voraus, dass das Auto während der Reparaturdauer tatsächlich nicht benutzt werden konnte. Als Nachweis dafür reiche die Reparaturbestätigung mit dem von einem
Sachverständigen angegebenen Reparaturzeitraum von vier Tagen nicht aus. Aus dem Gutachten ergebe sich nämlich nicht, ob dieser Zeitraum nur eine Schätzung des Sachverständigen oder der konkrete Reparaturzeitraum sei. Es gebe keinen Anspruch auf fiktiven Nutzungsausfall, führte das Gericht aus.

AG Lübeck, Urteil vom 23.8.2021, Az.: 29 C 79/21

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