Gepäck verspätet – Entschädigung für Pauschalurlauber
Geht ein Koffer verloren und kommt er während der gesamten Reise gar nicht am Urlaubsort an, kann ein Pauschalurlauber 40 Prozent des Reisepreises zurückverlangen. Das gilt vor allem dann, wenn im Koffer wichtige Utensilien für den Urlaub verpackt waren. Das entschied das Amtsgericht Bad Homburg.
Der Fall: Eine Urlauberin hatte einen zweiwöchigen Aktivurlaub zum Kitesurfen auf Kuba für zwei Personen für insgesamt 6278 Euro gebucht. Beim Hinflug blieb der Koffer der Urlauberin in Frankfurt hängen. Er tauchte wegen einer fehlenden Zuordnung erst gut zwei Monate später wieder auf.
Unterwäsche vom Ehemann geliehen
Das Ehepaar war in Winterkleidung in die Karibik geflogen. Die Urlauberin verbrachte nun ihren Urlaub in Kuba ohne ihren Kofferinhalt. Sie musste sich sogar eine Unterhose von ihrem Mann leihen und auf ihre Kosmetika verzichten. Die ganze Reise über gab es wegen dem verschwundenen Koffer ein regelmäßiges Hin und Her mit dem Reiseveranstalter. Die Urlauberin verlangte einen Teil des Reisepreises zurück, dazu Schadenersatz und klagte.
Reisepreisminderung wegen Urlaub ohne Koffer
Die Richter sahen eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und sprachen der Urlauberin eine Preisminderung von 1247,60 Euro zu, was 40 Prozent des Reisepreises entspricht. Einen weitergehenden Schadenersatz lehnten die Richter aber ab. Die Urlauberin hatte Schadenersatz für notwendige Besorgungen vor Ort in Höhe von angeblich 3487 Euro verlangt. Dafür konnte sie aber keine Rechnungen vorlegen. Von der Airline hatte sie schon 399 Euro bekommen, um sich eine Kitesurf-Ausrüstung leihen zu können.
AG Bad Homburg, Urteil vom 24.9.2019, Az.: 2 C 130/19
Ihre Rechte, wenn Ihr Koffer verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt