Auf drei Kanarischen Inseln legte ein Streik unter anderem die Flughafenshuttles der Hotels lahm. Nun wurde er vorzeitig ausgesetzt. Update: Streik vorerst ausgesetzt Streik: Busfahrer forderten höhere Löhne Auch Hotelshuttles bzw. -transfers waren betroffen Die für drei Kanarischen Inseln – Fuerteventura, Gran Canaria und Lanzarote – angekündigten Streiks der Busfahrer wurden vorerst ausgesetzt. Touristen und Touristinnen konnten nicht auf die Shuttlebusse der Hotels zu Flug- oder Fährhäfen zurückgreifen. In der Stadt Las Palmas gab es Proteste der Streikenden. Nun wurde der Streik vorerst ausgesetzt. Die Arbeitgeber legten den beteiligten Gewerkschaften ein ausreichendes Angebot vor, über das nun weiter verhandelt wird. Beide Parteien treten heute zu Verhandlungen zusammen. Je nachdem, wie erfolgreich diese werden, entscheiden die Gewerkschaften über eine Fortsetzung der Streik. Kanaren-Streik: Est einmal ausgesetzt Ursprünglich waren für den Streik mehrere Tage im Oktober anvisiert und sollte auch 7., 9., 11., 14., 16., 18., 21., 23., 25. and 28. Oktober stattfinden. Ganz vom Tisch ist eine Fortsetzung noch nicht, da die Arbeitsniederlegung nur ausgesetzt und nicht definitiv beendet ist. Auch die LKW-Fahrer hatten die Arbeit niedergelegt, sie sind aber ebenfalls an den Verhandlungstisch zurückgekehrt. Das britische Außenministerium hatte seine Landsleute ursprünglich vor "signifikanten Unterbrechungen beim Reisen" durch die Arbeitsniederlegungen gewarnt. Busfahrer-Streik: Das sind Ihre Rechte ADAC Clubjuristin Ellen Stamer erklärt, welche Rechte Reisende gegenüber dem Veranstalter im Falle eines Busfahrer-Streiks haben: "Der Reiseveranstalter haftet verschuldensunabhängig für die Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Ist der Transfer Teil des gebuchten Reisepakets, muss sich der Reiseveranstalter also um eine alternative Beförderung kümmern. Tut er das trotz Aufforderung nicht und müssen Reisende selbst einen Transfer buchen, können Sie die entstandenen Kosten vom Veranstalter zurückfordern. Achtung: Grundsätzlich müssen Reisende dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Diese ist aber entbehrlich, wenn sofortige Abhilfe nötig ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man zeitnah ein Taxi zum Flughafen nehmen muss, weil man sonst den Flug wegen der Verspätung des Transferbusses verpassen würde." Die ADAC Juristinnen und Juristen haben noch weitere Informationen zu ihren Rechten bei Reisemängeln gesammelt.