Urteil: Ist Haare kämmen bei Tempo 120 erlaubt?

Ein Mann überprüft seine Frisur im Außenspiegel
Schnelle Fahrt – Ablenkungen wie Haare kämmen sind dann gefährlich© stock adobe.com/Odua Images

Ein Schweizer fährt Schlangenlinien, weil er sich bei Tempo 120 die Haare kämmt und deshalb in den Rückspiegel schaut. Ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts.

Der Fall: Ein Autofahrer war der Polizei auf einer Schweizer Autobahn durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen. Zivile Polizisten filmten ihn und hielten ihn an. Bei der Kontrolle gab der Mann an, er habe sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut. Dafür kassierte er ein Bußgeld von zunächst 500 Franken. Dagegen setzte sich der Schweizer zur Wehr, die Buße wurde auf 300 Franken gesenkt.

Haare schön, Bußgeld und Führerscheinentzug

Das Schweizer Verkehrsamt ordnete aber wegen einer sogenannten mittelschweren Verkehrsregelverletzung den Entzug des Führerscheins für einen Monat an. Das wollte der Autofahrer nicht akzeptieren.

Blick in der Rückspiegel lenkt ab

Der Mann hatte mit seiner Beschwerde aber keinen Erfolg. Denn weder das Schweizer Verwaltungsgericht noch das Bundesgericht folgten seinem Argument, die Zuwiderhandlung sei nur eine Bagatelle. Das Bundesgericht führte aus, Autofahrende könnten sich selbst im Rückspiegel nicht sehen. Dafür müsse man die Sitzposition ändern oder den Spiegel verstellen.

Beides führe dazu, dass man sich nicht mehr voll auf den Verkehr und das Fahren konzentrieren könne. Außerdem sei der Autofahrer insgesamt für mindestens 53 Sekunden Schlangenlinien gefahren, und das bei einem Tempo von 120 Kilometern pro Stunde. Damit habe der Mann eine erhöhte abstrakte Gefahr geschaffen, so das Gericht. Es sei daher nicht unverhältnismäßig, ihm den Führerschein für einen Monat zu entziehen.

Schweizerisches Bundesgericht, Urteil vom 28.5.2020, Az.: 1C_564/2019