Google darf Hotel-Sterne nicht selbst vergeben

Die Kriterien für Hotel-Sterne sind streng – Google darf keine eigene Bewertung abgeben
Die Kriterien für Hotel-Sterne sind streng – Google darf keine eigene Bewertung abgeben© iStock.com/Moldel-la

Der Suchmaschinenbetreiber Google darf bei seinen Suchergebnissen für Hotels in Deutschland keine Angaben wie "3-Sterne-Hotel" oder "4-Sterne-Hotel" machen, wenn die Hotels keine offizielle Hotelklassifizierung haben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Google hatte in den Suchergebnissen von Hotels immer wieder Unterkünfte mit Hinweisen wie "3-Sterne-Hotel" oder "4-Sterne-Hotel" versehen. Die Wettbewerbszentrale kritisierte dies als "irreführend", denn viele dieser Hotels und Gaststätten hatten keine gültige offizielle Hotelklassifizierung. Die offizielle Einstufung eines Hotels erfolgt durch ein Bewertungssystem vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA).

Google muss sich künftig an DEHOGA-Sterne halten

Die Wettbewerbszentrale klagte gegen Google. Sie argumentierte, dass Google seine Sterne-Angaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen speist. Diese Darstellung ist nach Ansicht der Wettbewerbszentrale irreführend und wettbewerbsverzerrend.

Die Richter folgten den Argumenten der Wettbewerbszentrale. Sie untersagten Google, auf der Suchergebnisseite www.google.de Hotels in Deutschland mit der Angabe "X-Sterne-Hotel" anzuzeigen, ohne dass es eine aktuell gültige Zertifizierung durch die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH für das betreffende Hotel gibt. Google hat das Urteil anerkannt.

LG Berlin, Urteil vom 08.07.2020, Az. 101 O 3/19

Hinweis: Bei der Entscheidung des Gerichts geht es nicht um die in der Google-Suche ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen und Rezensionen von Nutzern. Diese bleiben von dem Urteil unberührt.