Falsche Info vom Callcenter: Ersatztickets für 15.000 Euro gekauft

Abflugtafel am Flughafen
Flug annulliert – eine nervige Situation für Reisende© imago images/UPI Photo

Flug ausgefallen: Passagiere bekommen vom Callcenter eine falsche Info, kaufen Ersatztickets für 15.000 Euro. Haftet die Airline dafür? Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt.

Der Fall: Drei Passagiere hatten eine Reise vom iranischen Shiraz über Doha nach Frankfurt geplant. Als sie am Flughafen von Shiraz standen, erfuhren sie, dass ihr Flug annulliert wurde. Eigentlich hatte die Airline die Passagiere bereits fünf Tage zuvor per E-Mail über die Annullierung informiert. Wegen den iranischen Beschränkungen im Internet war die Nachricht aber bei den Fluggästen nicht angekommen.

Streit um Kauf von Ersatztickets

Die Passagiere buchten daraufhin kurzfristig Ersatztickets für insgesamt 15.000 Euro und verlangten diese Summe von der Airline ersetzt. Nachdem diese sich weigerte zu zahlen, landete der Fall vor Gericht. Im Verfahren verteidigte sich die Airline mit dem Argument, sie hätte schon für den übernächsten Tag Ersatzflüge organisiert. Dass die Passagiere selbst Tickets gekauft hätten, sei überflüssig gewesen.

Falsche Info des Callcenters

Das Landgericht Frankfurt gab den Fluggästen Recht und verurteilte die Airline zur Zahlung. Nach Ansicht des Gerichts war es dabei unwichtig, ob die Airline tatsächlich Ersatzflüge organisiert hatte. Denn eine Mitarbeiterin ihres Callcenters in Deutschland habe die fehlerhafte Auskunft erteilt, man könne keine Ersatzflüge anbieten. Die Fluggäste müssten sich selbst um ihren Heimflug kümmern.

Airline muss Kosten erstatten

Das Gericht stützte sich dabei auf die Aussage eines Zeugen, der von Deutschland aus für die Reisenden mit dem Callcenter telefoniert hatte. Die Airline müsse sich die Auskunft der Callcenter-Mitarbeiterin zurechnen lassen, so das Gericht. Die Passagiere durften sich darauf verlassen und auf eigene Faust Tickets für den Rückflug buchen. Die Airline müsse die Kosten erstatten.

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.5.2024, Az.: 2-24 O 82/23

Hinweis der ADAC Juristen: Gegen das Urteil wurde beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung eingelegt (Az.: 16 U 89/24). Es ist noch nicht rechtskräftig.