Flug verpasst wegen zu langer Sicherheitskontrolle

Zwei Fluggäste kamen später als empfohlen zum Check-in. Die anschließende Sicherheitskontrolle dauerte lang, sie verpassten das Boarding. Vor dem Landgericht Köln ging es um Schadenersatz.
Der Fall: Ein Passagier und seine Lebensgefährtin hatten einen Flug von Köln-Bonn nach Faro gebucht. Die Maschine sollte um 11.40 Uhr starten. Das Paar kam um 9.20 Uhr am Flughafen an, um 9.30 Uhr öffnete die Gepäckabgabe für den Flug nach Faro. Nachdem sie gegen 9.50 Uhr ihr Gepäck aufgegeben hatten, gaben sie am Sperrgepäck-Schalter noch ihre Surfbretter ab und gingen gegen 10.30 Uhr zur Sicherheitskontrolle. Diese dauerte so lange, dass die beiden Passagiere zu spät zum Boarding kamen. Der Flieger startete ohne sie.
Der Fluggast verlangte von der Bundesrepublik Deutschland (Dienstherrin der Sicherheitsbeamten) die Erstattung seiner Mehrkosten. Er hatte insgesamt fast 970 Euro gezahlt, unter anderem für Taxifahrten und Umbuchung der Flüge. Der Mann argumentierte, die Sicherheitskontrolle sei mangelhaft organisiert gewesen. Hätte sie nicht so lange gedauert, wären er und seine Freundin rechtzeitig am Gate angekommen.
Sicherheitskontrolle dauert: Flug verpasst
Das Landgericht Köln wies die Klage ab. Zwar solle die Luftsicherheitsbehörde das Handgepäck in einer angemessenen Zeit kontrollieren. Die Passagiere müssten sich aber an die Empfehlungen der Flughafenbetreiber halten: "In der Regel öffnet der Check-in am Flughafen 2,5 bis 3 Stunden vor dem Abflug. Es empfiehlt sich, diese Zeit mindestens einzuplanen und nach dem Check-in zügig zur Sicherheitskontrolle zu gehen." So stand es auf der Website des Flughafens Köln-Bonn.
Keine Mängel bei der Sicherheitskontrollle
Das Gericht konnte keine Mängel in der Organisation der Sicherheitskontrolle erkennen, die zum Verpassen des Fluges geführt hätten. Nach Ansicht des Gerichts hätten sich die Passagiere einfach zu viel Zeit gelassen. Wer erst gegen 10.30 Uhr den Sicherheitsbereich betrete, dürfe sich nicht darüber beschweren, dass er die Kontrolle erst um 11.35 Uhr hinter sich habe. Diese Dauer sei völlig normal, so das Gericht.
Mit Sperrgepäck mehr Zeit einplanen
Da die Passagiere zusätzlich Sperrgepäck abgeben mussten, hätten sie ihre Koffer nicht erst um 9.50 Uhr aufgeben dürfen. Vielmehr hätten sie so früh wie möglich am Check-in-Schalter sein müssen, führte das Gericht aus. Der Fluggast hätte wissen müssen, dass man mit Sperrgepäck mehr Zeit braucht, schließlich reise er ja nicht zum ersten Mal mit Surfbrettern. Das Paar hätte den Flug nach Faro noch erreicht, wenn es um kurz nach 9.30 Uhr den Check-in beendet hätten.
Kein Schadenersatz für Passagiere
Das Gericht führte abschließend aus: Sollte es an dem Tag entgegen den Informationen auf der Flughafen-Webseite tatsächlich nicht möglich gewesen sein, das Gepäck vor 9.50 Uhr aufzugeben, sei dafür nicht die Luftsicherheitsbehörde, sondern die Airline verantwortlich.
LG Köln, Urteil vom 25.4.2023 , A.: 5 O 250/22