Feuerwehr hilft bei Reifenpanne: Kostet das Gebühren?
Eine Feuerwehr rückt umsonst zu einem Einsatz aus. Unterwegs helfen die Feuerwehrleute spontan bei einer Reifenpanne. Dürfen dafür Gebühren verlangt werden? So urteilte das Gericht.
Der Fall: Die Freiwillige Feuerwehr Kirtorf wurde alarmiert, um einen umgestürzten Baum von der Fahrbahn zu entfernen. Sie rückte mit sechs Einsatzfahrzeugen und 17 Feuerwehrleuten aus und fuhr die Strecke ab. Ein umgestürzter Baum war nicht zu finden, stattdessen trafen sie auf eine Frau, deren Auto eine Reifenpanne hatte. Die Autofahrerin wartete auf die ADAC Pannenhilfe. Die Feuerwehrleute halfen ihr und wechselten den Reifen, noch bevor der ADAC eintraf.
Panne: Freiwillige Feuerwehr wechselt Reifen
Für diese Hilfe erhielt die Frau von der Stadt wenig später einen Bescheid, sie sollte rund 785 Euro Gebühren bezahlen. Sie legte Widerspruch ein. Daraufhin reduzierte die Stadt die Gebühr auf 591 Euro. Die Autofahrerin war damit nicht einverstanden und klagte.
Gebühren für Hilfe bei Reifenpanne
Das Verwaltungsgericht Gießen gab der Frau Recht. Es hob hervor, das Tätigwerden der Feuerwehr sei nicht erforderlich gewesen. Durch das Pannenauto sei keine gesteigerte Gefahrenlage entstanden, so das Gericht. Die Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug schon ausreichend gesichert, ein Warndreieck aufgestellt und den Warnblinker eingeschaltet. In der Situation habe die Frau ausnahmsweise von einem "Freundschaftsdienst" ausgehen dürfen, führte das Gericht weiter aus. Denn die Feuerwehr habe sie nicht über mögliche Gebühren aufgeklärt, auch wenn keine generelle Aufklärungspflicht bestehe.
VG Gießen, Urteil vom 25.3.2024, Az.: 2 K 2103/23