Streik bei Eurowings: Tipps für betroffene Flugreisende

Eurowings Maschinen stehen geparkt am Flughafen München
Streik: Diesen Donnerstag bleiben viele Eurowings-Maschinen am Boden© imago images/MiS

Der Tarifkonflikt zwischen Eurowings Deutschland und ihren Pilotinnen und Piloten spitzt sich zu. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hat jetzt Streiks angekündigt.

  • Streik: Flugausfälle am 6. Oktober

  • Nur Eurowings Deutschland betroffen

  • Etwa die Hälfte aller Flüge fällt aus

Eurowings Deutschland: Jeder zweite Flug betroffen

Schlechte Nachrichten für Flugreisende, die ihren Flug für diesen Donnerstag mit Eurowings Deutschland gebucht haben. Im Tarifkonflikt zwischen der Lufthansa-Tochter und der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) gibt es keine Einigung. Deshalb werden die Piloten und Pilotinnen der Fluggesellschaft am Donnerstag, den 6. Oktober ihre Arbeit niederlegen.

Eurowings will die Auswirkungen des Streiks so gering wie möglich halten und weist darauf hin, dass sie als Lufthansa-Tochter auf Partnerunternehmen zurückgreifen könne. Zudem sei Eurowings Europe nicht vom Streik betroffen. Dennoch wird voraussichtlich jeder zweite Flug von Eurowings Deutschland ausfallen.

Für Kunden ist es nicht ohne Weiteres ersichtlich, bei welcher Schwestergesellschaft sie gebucht haben. Reisende, deren Flug streikbedingt ausfällt, würden laut Eurowings spätestens bis Mittwochnachmittag über Beförderungsalternativen informiert werden.

Allein in Düsseldorf, dem größten Standort von Eurowings, dürften nach Angaben des Flughafens 118 Flüge ausfallen. Weitere 60 sollen stattfinden. In Köln/Bonn wurden 61 der geplanten 90 Flüge gestrichen.

Wer einen Flug mit Eurowings gebucht hat, sollte seinen Flugstatus überprüfen* und sich bei Problemen direkt mit Eurowings in Verbindung setzen*.

Explizit nicht vom Streik betroffen ist die Lufthansa-Tochter Eurowings Discover.

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Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende

Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.

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