Urteil: Steht Fluggästen bei einem Downgrade von der First in die Business Class Entschädigung zu?

Lächelndes und glückliches Paar sitzt in einem Privatjet und prostet sich gegenseitig zu
Wer trotz entsprechender Buchung auf den Luxus der First Class verzichten muss, kann mit Entschädigung rechnen© Shutterstock/Yuri A

Bekommen Fluggäste eine Entschädigung, wenn sie von der First Class in die Business Class umgebucht werden? Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt.

Der Fall: Ein Mann hatte mit seiner Partnerin einen Flug in der Luxuskategorie First Class von Frankfurt nach Mallorca und zurück gebucht. Bezahlt hatte er dafür gut 950 Euro. Fast ein Schnäppchen, denn ein Flug in der First Class ist meist zwei- bis dreimal so teuer wie ein Flug in der Business Class.

In diesem Fall handelte es sich um einen Sonderflug, denn die Airline bietet die First Class sonst nur auf Lang­strecken­flügen an. Das Paar wurde später in die Business Class umgebucht. Die freigewordenen First-Class-Sitzplätze verkaufte die Airline wohl gegen einen Aufschlag weiter. Der Mann und seine Partnerin flogen in der Business Class mit, die Sache landete trotzdem vor Gericht.

Entschädigung für unterschiedlichen Sitzkomfort

Das Amtsgericht Frankfurt gab den Passagieren Recht. Die Airline sei nicht berechtigt gewesen, dem Paar die neuen Plätze zuzuweisen. Im Sitzkomfort unterscheide sich die bestätigte First Class deutlich von der Business Class. Nachdem im Vertrag ausdrücklich eine Sitzplatzreservierung vereinbart war, handele es sich nicht um eine bloße Unannehmlichkeit, so das Gericht.

Dem Argument der Airline, es gebe in der Business Class keine minderwertigen Sitzplätze, folgte das Gericht nicht. Es sprach dem Mann und seiner Partnerin knapp 1200 Euro Ent­schädigung zu. Für die Berechnung der Entschädigung orientierte sich das Gericht an der Hälfte des Aufpreises, den man üblicherweise für ein Upgrade von der Business in die First Class zahlt.

Kein anderer First-Class-Flug als Kompensation

Die Passagiere bekamen aber nicht bei allen ihren Forderungen Recht. Das Gericht führte aus, dass sie nur eine Ent­schädigung in Geld verlangen können. Sie hätten aber keinen Anspruch auf einen anderen Flug in der First Class als Kompensation für die Unannehmlichkeiten. Die Airline sei nicht verpflichtet, das Paar als Wieder­gutmachung in der Luxusklasse nach San Francisco zu fliegen.

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 7.10.2022, Az.: 30 C 2125/21

Hinweis: Das Urteil ist rechtskräftig.