Coronavirus: Urlauber müssen Ferienwohnung verlassen
Im Landkreis Aurich werden Mieter einer Ferienwohnung dazu verpflichtet, die Rückreise unverzüglich anzutreten. Mit der erlassenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Pandemie wird die Nutzung von Nebenwohnungen im Landkreis zulässigerweise untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.
Urlauber wollten Ferienwohnung weiter nutzen
Zwei aus Rheinland-Pfalz stammende Urlauber hatten eine Ferienwohnung im Landkreis Aurich gemietet. Die Urlauber wurden aber aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreis Aurich zur Eindämmung des Corona-Virus zur Rückreise verpflichtet. Die beiden Urlauber stellten beim VG Oldenburg einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Sie wollten sich damit gegen die Aufforderung zur Rückreise wehren und erreichen, dass sie weiter in ihrer Ferienwohnung bleiben dürfen.
Private Interessen stehen hinter Schutz der Bevölkerung zurück
Das VG Oldenburg hat den Antrag abgelehnt. Nach Ansicht der Richter ist die vom Landkreis Aurich erlassene Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus, durch die die Nutzung von Nebenwohnungen im Landkreis untersagt wird und die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde, zulässig. Die Richter haben bei ihrer Entscheidung auch die öffentlichen Interessen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gegen die privaten Interessen der Antragsteller abgewogen. Die Interessen der Antragsteller müssen hier hinter dem Schutz der Allgemeinheit zurücktreten, so die Richter.
VG Oldenburg, Urteil vom 27.3.2020, Az.: 7 B 721/20
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Text: Juristische Zentrale