Erstes Corona-Urteil gegen Airline – Fluggast bekommt Ticketpreis zurück

Ein Flugzeug von Eurowings beim Start
Flug wegen Corona annulliert – Airline muss Ticketpreis erstatten© Shutterstock/Tobias Arhelger

Wenn der Flug gestrichen wurde, muss die Airline den betroffenen Fluggästen den Ticketpreis zurückerstatten. Es reicht nicht, wenn die Airline ihren Kunden nur einen Gutschein ausstellt. Das hat das AG Nürtingen entschieden.

Ein Flugpassagier hatte im Januar direkt bei der Airline einen Flug von Stuttgart nach Budapest gebucht. Der Flug sollte am 6.4.2020 stattfinden, wurde aber wegen der Corona-Pandemie nach einigem Hin und Her (z.B. Ankündigung eines Umsteigefluges oder einer Verschiebung des Fluges) ganz gestrichen.

Die Airline bot dem Passagier einen Gutschein an. Dieser lehnte ab und verlangte die Rückzahlung des Ticketpreises. Die Airline wollte nicht zahlen und begründete dies mit den Auswirkungen der Corona-Krise. Deshalb beauftragte der Passagier ein Fluggastrechteportal gegen Provision mit der Durchsetzung seines Anspruchs.

Gericht gibt Fluggast Recht

Mit der Klage beim AG Nürtingen wurde die Erstattung des Ticketpreises geltend gemacht. Das Gericht verurteilte die Airline ohne eine mündliche Verhandlung, dem Passagier den Ticketpreis von 75,99 Euro zurückzuzahlen. Der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises bei einer Annullierung eines Fluge innerhalb Europas ergibt sich aus der europäischen Fluggastrechteverordnung. Zusätzlich muss die Airline nun noch die Verfahrenskosten tragen.

AG Nürtingen, Urteil vom 9.6.2020, Az.: 10 C 1810/20

Hinweis: Das Urteil ist rechtskräftig.

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