EU: Ausländische Bußgeldbescheide sollen schneller kommen

Straßenkontrolle an der Porte von Lyon.
Polizeikontrolle in Frankreich – ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist aktuell nur auf Französisch möglich© dpa/Norbert Grisay

Keine Inkasso-Aufschläge mehr und Widerspruch in deutscher Sprache – die EU-Kommission will Verbesserungen bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland einführen.

  • Zustellung des Bescheids binnen eines Monat nach Tattag

  • Keine EU-weite Halterhaftung für grenzüberschreitende Verstöße

  • EU-Kommission berücksichtigt alle ADAC Vorschläge

Zu schnell, bei Rot über die Ampel, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer – wer im Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, wird oft erst lange nach der Tat zur Rechenschaft gezogen. So werden Bußgeldbescheide aus Italien vielfach ein Jahr oder später zugestellt. Das möchte die EU-Kommission mit der Überarbeitung einer Richtlinie ändern. So sollen Bußgeldbescheide künftig transparenter als heute sein und innerhalb eines Monats nach Tattag zugestellt werden.

ADAC erreicht Verbesserungen für Verbraucher

Außerdem soll nicht nur der erste Bescheid in der Landessprache des Verkehrssünders verfasst sein, sondern auch das Folgeverfahren in seiner Sprache möglich sein. "Aktuell ist zum Beispiel zwar ein Bußgeldbescheid aus Frankreich auf Deutsch, aber ein Einspruch muss auf Französisch eingelegt werden", erklärt Michael Nissen, Leiter Auslandsrecht beim ADAC. "Das ist nicht verbraucherfreundlich, das hören wir auch in unserer Rechtsberatung von unseren Mitgliedern immer wieder."

Ein nach Deutschland ausgestellter französischer Strafzettel, bestehend aus drei Formularen. Bußgeld für eine Geschwindigkeitsübertretung.
Die Zahlungsaufforderung aus Frankreich ist auf Deutsch, der Einspruch muss auf Französisch erfolgen. Das möchte die EU-Kommission ändern© dpa/Ulrich Baumgarten

Auf diesen Missstand hatte der ADAC, der als Beobachter an den Beratungen der EU-Kommission teilnehmen durfte, aus Verbrauchersicht hingewiesen. Mit Erfolg: Der Änderungsentwurf der Richtlinie greift diesen und alle anderen Vorschläge des Clubs auf. So sollen von ausländischen Behörden beauftragte private Inkasso-Dienstleister zum Beispiel bei Tempolimit-Verstößen keine eigenen Kosten mehr geltend machen dürfen. Nissen: "Das ist ein richtiger Schritt zur Eindämmung der vielfach intransparenten und überzogenen Inkassogebührenpraxis."

Eine EU-weite Halterhaftung ist bei grenzüberschreitenden Verkehrsverstößen auch künftig nicht vorgesehen. "Das war nach den Diskussionen zu den Beratungen zum Entwurf der EU-Kommission nicht unbedingt vorherzusehen", sagt Clubjurist Nissen, "aber wir begrüßen, dass das Thema Halterhaftung für Deutschland in diesem Zusammenhang vom Tisch ist."