Urteil: Gar nicht kuhl – Auto von Kühen demoliert
Es geht um Schadenersatz: Auf einem Wanderparkplatz wird ein Auto von Kühen demoliert. Hätte der Besitzer hier mit Kühen rechnen müssen? Oder hätte der Parkplatzbetreiber auf die tierische Gefahr hinweisen müssen? So urteilte das Landgericht München.
Der Fall: Ein Wanderer parkte sein Auto bei einer Bergtour mit Freunden auf dem ausgewiesenen Parkplatz einer Wanderhütte. Als er von der Wanderung zurückkam, war sein Fahrzeug beschädigt. Der Mann wusste zwar, dass auf der angrenzenden Wiese Kühe herumlaufen, rechnete aber nicht damit, dass sie auf sein Auto losgehen könnten. Er forderte 8500 Euro Schadenersatz von dem Parkplatzbetreiber. Dieser wehrte sich.
Kühe beschädigen Auto
Man müsse auf solche Gefahren gefasst ein, argumentierte der Anwalt des Parkplatzbetreibers. Er erwog sogar, einen Gutachter beurteilen zu lassen, wie alt die Kuhfladen sind, die auf den Fotos von dem demolierten Auto zu sehen waren. Diese hatte der Fahrzeugbesitzer als Beweis vorgelegt. Die Kuhfladen könnten schon da gewesen sein, als der Mann sein Auto auf dem Parkplatz abstellte, so der Anwalt. Daraus ergebe sich eine Mitschuld, schließlich habe er aufgrund ihrer Hinterlassenschaften gewusst, dass Kühe auf dem Parkplatz herumlaufen.
Schadenersatz für Autobesitzer?
Die Richterin des Landgerichts München sah das anders: Auch wenn der Wanderer gewusst habe, dass auf dem Parkplatz Kühe unterwegs sind, müsse er noch lange nicht damit rechnen, dass sie sein Auto demolieren. "Ich sehe das eher wie jemand, der nicht in den Alpen groß geworden ist", so die Richterin.
Die Richterin machte den Parteien einen Vorschlag für einen Vergleich: Der Parkplatzbetreiber solle dem Wanderer knapp 6500 Euro Schadenersatz zahlen. Die Parteien haben bis zum 1. Dezember 2023 Zeit, den Vergleich anzunehmen. Sollten sie sich nicht einigen, wird das Gericht wahrscheinlich einen Gutachter bestellen. Dieser soll dann zu der Frage Stellung nehmen, welche Schäden Tiere an Autos verursachen können und ob das Auto Vorschäden hatte.
Bis dahin könnte es in einem ähnlichen Fall auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München geben. Denn das Auto des Wanderers war nicht das einzige, das sich die Kühe vorgenommen hatten. Mehrere seiner Wanderfreunde haben ebenfalls gegen den Parkplatzbetreiber geklagt, ein Verfahren läuft beim OLG München.
LG München II, Az.: 13 O 869/23 (Ausgang des Verfahrens noch offen)
Noch ein Zwischenfall mit einer Kuh: Kuh beschädigt geparktes Auto – wer haftet?