Rechtliche Informationen

Teilnahmeberechtige Mitgliedschaften

Wer kann teilnehmen? 

Sie können neue Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland für den ADAC werben, wenn Sie volljährig und im Besitz einer gültigen ADAC Mitgliedschaft sind. Für die Werbung eines neuen Mitglieds erhalten Sie eine Prämie Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie, dass die Freundschaftswerbung aus technischen Gründen erst dann durchführbar ist, wenn Ihr eigener Mitgliedsbeitrag beglichen ist.

Es besteht (soweit nicht anders beworben) kein Prämienanspruch für:

  • die Werbung eines im Ausland ansässigen Mitgliedes
  • neu geworbene ADAC young generation-Mitglieder
  • die Erweiterung einer Einzel-Mitgliedschaft zur ADAC Mitgliedschaft Partner/Familie bzw. zur ADAC Plus-Mitgliedschaft Partner/Familie und für 
  • das Upgrade einer klassischen ADAC Mitgliedschaft zur ADAC Plus-Mitgliedschaft oder zur ADAC Premium-Mitgliedschaft. 
  • Wiedereintritte, d.h. die Wiederaufnahme einer bestandswirksam beendeten Mitgliedschaft innerhalb eines Zeitraums von bis zu 2 Jahren. 

Der Prämien-Versand erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

 

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AGB der Freundschaftswerbung:

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Datenschutzinformation ADAC Mitgliedschaft

Die Datenschutzinformation für Mitglieder gilt auch für Nichtmitglieder entsprechend.

Datenschutzinformation ADAC Mitgliedschaft, 95,61 KB