Nach einem Unfall: Adressen und Hilfe
Unfälle kommen überraschend und sind für viele eine neue Situation – finden Sie hier Formulare und Adressen zur Unterstützung. ADAC Juristinnen und Juristen geben Hilfestellung.
ADAC Sachverständige beraten und erstellen Gutachten
ADAC Juristen beraten Mitglieder in Rechtsfragen
Kfz-Halter unbekannt: ADAC Formular hilft
Mietwagen, Reparatur, Rechtsanwalt: Nach einem Unfall kommen viele Kosten auf die Beteiligten zu. Ist der Unfall im Ausland passiert, so stellt sich die Frage, welche Ansprüche nach dem Recht des Unfalllandes bestehen. Ihre ADAC Juristen haben länderspezifische Informationen (Kontaktadressen und Schadenspositionen) zur Unfallabwicklung in 37 Ländern dieser Welt zusammengestellt.
Wenn Sie ADAC Mitglied sind und dazu alle wichtigen Informationen per E-Mail erhalten wollen, nutzen Sie das Formular:
Ist von einem an einem Unfall beteiligten Fahrzeug nur
das polizeiliche Kennzeichen oder
der Name des Halters dieses Fahrzeuges
bekannt, so kann beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden, wo dieses Fahrzeug versichert ist. Dabei wird auch die Versicherungsschein-Nummer bekannt gegeben.
Der Zentralruf ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800 250 260 0 rund um die Uhr erreichbar. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, über das Online-Anfrageformular unter zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular* die gegnerische Versicherung nach einem Schadensfall in Erfahrung zu bringen.
ADAC Tipp: Zur Vermeidung von Entscheidungen, die Sie eventuell viel Geld kosten können, weil die Versicherung nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche von sich aus ausgleicht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich informieren. Denn nur der Anwalt Ihres Vertrauens kann Sie kompetent und unabhängig beraten und ggf. vertreten. Finden Sie Ihren ADAC Vertragsanwalt
Wenn Sie als Beteiligter eines Verkehrsunfalls Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des am Unfall beteiligten Fahrzeuges kennen, gibt es auch die Möglichkeit, den Halter über die Kfz-Zulassungsstelle zu ermitteln.
Dies ist die sogenannte Halterauskunft bei der Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen. Um einen Missbrauch der Auskunft möglichst auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien. Der ADAC hat für Sie ein Formular erstellt, welches Sie für Ihre Anfrage – ergänzt mit Ihren persönlichen Angaben – verwenden können.
ADAC Formular für die Halteranfrage
Die Auskunftsgebühr in Höhe von 5,10 EUR (Zahlung mit Verrechnungsscheck) bzw. 8,98 EUR (Zahlung per Nachnahme) können Sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend machen.
Nach einem Unfall kann man vom Verursacher nicht nur Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld verlangen, sondern auch eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der Hausarbeit. Das gilt, egal ob eine Haushaltshilfe eingestellt wird oder Familienmitglieder einspringen. Die Entschädigung wird durch das "Hohenheimer Verfahren" berechnet, basierend auf Faktoren wie Haushaltsgröße, Ausstattung und Dauer der Beeinträchtigungen.
Der Fragebogen zur EDV-gestützten Ermittlung des Haushaltsführungsschadens kann beim ADAC angefordert werden:
ADAC e.V., Juristische Zentrale
Hansastraße 19
80686 München
Fax: 0 89 76 76 25 99
E-Mail: recht@adac.de
Auf der Basis Ihrer Angaben wird das Gutachten erstellt. Die Kosten betragen 250 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten.
Ereignet sich in Deutschland ein Verkehrsunfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug und soll gegen die Versicherung dieses Fahrzeuges ein Anspruch auf Schadensersatz durchgesetzt werden, kann man Ansprüche beim Deutsches Büro Grüne Karte e.V.* geltend machen.
Dieses benennt einen Versicherer oder ein Schadenbüro in Ihrer Nähe. Dort wird der Schaden nach deutschem Recht abgewickelt, ohne dass Sie mit der ausländischen Versicherung korrespondieren müssen.
Am Ort des Unfalls sollte - wenn möglich - immer ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Der Europäische Unfallbericht soll Ihnen helfen, die wichtigsten Daten zum Unfall sowie den beteiligten Fahrzeugen und Personen zu erfassen. So kann später eine schnellere Schadenregulierung erfolgen.
Der mehrsprachige Europäische Unfallbericht ist von Vorteil, wenn Sie einen Unfall im Ausland haben oder einen Unfall in Deutschland mit einem nicht deutschsprachigen Verkehrsteilnehmer:
Leider gibt es immer wieder Kraftfahrer, die sich nach einem Verkehrsunfall ihrer Verantwortung durch Flucht entziehen. Auch kommt es vor, dass Schäden durch Fahrzeuge angerichtet werden, für die kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht oder für welche die Haftpflichtversicherung deshalb keine Deckung zu gewähren hat, weil der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Für diese Fälle ist der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V.* zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen zuständig.
Bei Unfällen mit einem nicht versicherten Kfz oder Anhänger übernimmt der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. die Schadenregulierung wie ein Kfz-Versicherer, bei dem ein Fahrzeug versichert ist. Allerdings beschränkt sich die Haftung auf die gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen.
Entfernt sich ein Fahrer unerlaubt vom Unfallort, so werden Fahrzeugschäden nur ersetzt, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden eingetreten ist. Sachschäden werden dann auch nur mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro ersetzt.
In dem folgenden Verzeichnis, das nach Postleitzahlen sortiert ist, sind die verschiedenen Tätigkeitsfelder der ADAC Sachverständigen und deren Kontaktdaten aufgeführt:
ADAC Vertragssachverständige (pdf)
Der ADAC hat bundesweit mit über 330 Kfz-Sachverständigen Verträge abgeschlossen. Neben der Erstellung von Unfall-Schadensgutachten beraten diese Sachverständigen ADAC Mitglieder bei technischen Problemen, insbesondere bei der Beurteilung von Fahrzeugmängeln, zu der eine Besichtigung erforderlich ist.
Die Beratung ist im Regelfall kostenlos. Für darüberhinausgehende Leistungen fallen übliche Gebühren an. Ein Teil der Sachverständigen führt auch die ADAC Gebrauchtwagenuntersuchung und Zeitwertgutachten für Oldtimer durch.
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