Testkriterien werden zusammen mit den verfügbaren internen, vor allem aber auch mit externen Experten erarbeitet. Als Grundlage für einen Kriterienkatalog dienen gültige Gesetze und Regelungen, internationale Normen als auch Norm-Entwürfe. Sind diese nicht oder nicht ausreichend vorhanden, um die Marktrealität und damit den „State of the Art“ abzubilden, können Testanforderungen auch darüber hinausgehen sofern sie den Gebrauchseigenschaften des Produktes entsprechen.
Bei Tests von Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen kooperiert der ADAC mit externen Fachinstituten und Experten (z.B. Sachverständige) als technischen Partnern, die über Ausschreibungen gefunden werden und ihre Neutralität schriftlich bestätigen müssen. Zusammen mit diesen technischen Partnern wird dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Marktanalyse ein methodischer Ansatz erarbeitet, der sich auf die Selektion von Testobjekten, die Testkriterien und deren Gewichtung sowie die Vorgehensweise bezieht. Dieser Ansatz wird im Zuge von sogenannten Fachbeiräten mit Branchenvertretern, Betreibern, Verbänden, Verbrauchervertretern, Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sowie Forschung und Wissenschaft diskutiert und bei Bedarf modifiziert.
Sachgerechte Planung, Umsetzung und Aufbereitung der einzelnen Projektphasen werden wie bei Tests von Dienstleistungen und Infrastruktur nach dem ADAC Kerntestprozess durchgeführt
Im Falle von internationalen Kooperationen werden Testdesign und Testkriterien mit den Partnern diskutiert und entwickelt.