Kostenvoranschlag

Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist für den Werkstattkunden immer dann kostenlos, wenn mit der Werkstatt zuvor keine Zahlungspflicht vereinbart wurde.
Kann die Werkstatt allerdings nachweisen, dass sie mit der Anfertigung eines Kostenvoranschlages gegen Vergütung beauftragt wurde, besteht auch ein Anspruch der Werkstatt auf Bezahlung.
Oftmals befindet sich jedoch in den von den Werkstätten verwendeten Kfz-Reparaturbedingungen die Regelung, dass der Betrag für den Kostenvoranschlag mit den Kosten für die Auftragsrechnung verrechnet wird.