Ersatzteile billiger - Verbraucher brauchen Geduld

Wartungs- und Personenkonzept - Automechaniker oder Schmied mit Tablet-PC-Computer auf der Suche nach Ersatzteilen in der Werkstatt oder im Lager
Ersatzteile sind für Verbraucher (zu) teuer© Shutterstock/Ground Picture

Die Autohersteller bestimmen die Preise für sichtbare Ersatzteile wie Kotflügel und Scheinwerfer. Der ADAC setzt sich seit Jahren für freien Wettbewerb und sinkende Preise ein.

  • Monopol der Autohersteller für äußere Teile kippt

  • Verbraucher profitieren erst in Jahren von der Änderung

  • ADAC fordert Reparaturklausel auch auf europäischer Ebene

Fairer Wettbewerb bei Ersatzteilen

Die Liberalisierung des Ersatzteilmarktes und damit mehr Wahlfreiheit und niedrigere Preise wurde vom Bundestag im September 2020 beschlossen.

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs führt die sogenannte Reparaturklausel in das Designrecht ein, die einen freien Wettbewerb im Ersatzteilmarkt ermöglichen soll. Der sogenannte Designschutz, der sich auf die äußere Erscheinungsform eines Produktes (zum Beispiel eines Kotflügels) bezieht, wird abgeschafft.

Die Folge: Freie Ersatzteilhändler dürfen künftig mit Automobilherstellern und deren Original-Ersatzteilen konkurrieren.

Kotflügel oder Scheinwerfer billiger?

Allerdings profitieren Verbraucher und Verbraucherinnen nicht sofort von der neuen Regelung. Der Grund: Die Reparaturklausel wird nur für Ersatzteile wirken, deren Design nach dem Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet wird. Für vor diesem Zeitpunkt eingetragene Designs gilt weiterhin der bisherige Designschutz (sogenannter Bestandsschutz).

Daher verzögert sich die positive Wettbewerbswirkung und die Möglichkeit der Verbraucher und Verbraucherinnen, von günstigeren Ersatzteilen zu profitieren, um bis zu 25 Jahre.

ADAC fordert europaweite Regelung

Seit Jahren führt der ADAC eine breite Allianz für freien Wettbewerb an: Verbraucherschützer, Kraftfahrzeuggewerbe, Autoteile-Hersteller und -Handel sowie die Versicherungswirtschaft fordern Wahlfreiheit für die Autofahrer und -fahrerinnen.

Der Club forderte schon lange die Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht. Da eingetragene Designrechte bis zu 25 Jahre geschützt sind, ist es unerlässlich, auch im europäischen Geschmacksmusterrecht eine Reparaturklausel einzufügen, um die Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb zu gewährleisen und den nun gesetzlich geregelten Bestandsschutz zu lockern.

Eine Gefahr für die Sicherheit von Fahrzeugen ist bei der Einführung einer Reparaturklausel nicht zu befürchten. Denn der Designschutz regelt ausschließlich das äußere Erscheinungsbild von Produkten. Die Sicherheit und die Qualität von Ersatzteilen wird durch das Typgenehmigungsverfahren sichergestellt.

Auch der europäische Gesetzgeber war mit dem Flickenteppich der nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten nicht zufrieden. Daher legte die EU-Kommission Ende 2022 einen Gesetzesvorschlag für eine europäische Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs vor. Sollte diese Richtlinie verabschiedet werden, würde aber nicht nur ein EU-einheitliches Regelungswerk erstellt werden.

Der jetzige Entwurf sieht vor, dass für bestehende Designs nur ein zehnjähriger Bestandsschutz gelten soll. Wenn auch dies in die Richtlinie so Eingang finden sollte, würden Verbraucher und Verbraucherinnen früher von einem möglichen Wettbewerb bei Ersatzteilen profitieren können.

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Bisher Monopolstellung der Autohersteller

Hintergrund für die Neuregelung ist, dass bisher die Autohersteller den Preis für sichtbare Ersatzteile wie z.B. Außenspiegel, Scheinwerfer, Stoßfänger, Kotflügel oder andere Karosserieteile aufgrund eingetragener Designrechte bestimmen konnten, da sie nach dem Geschmacksmusterrecht vollen Designschutz hatten.

Das heißt: Meldete ein Automobilhersteller ein Teiledesign, zum Beispiel für einen Seitenspiegel, beim Deutschen Marken- und Patentamt oder dem Europäischen Markenamt als Geschmacksmuster an, konnte er gegen den Nachbau vorgehen. Er hatte damit eine Monopolstellung.

Monopole sind für Verbraucher und Verbraucherinnen teuer: Nur einer bestimmt den Preis, der Kunde bzw. die Kundin muss zahlen, was verlangt wird.

Ein bisschen Konkurrenz duldeten die Hersteller trotzdem: Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung, nach der sie nicht gegen Kopierer vorgehen. Berufen konnte sich darauf aber niemand. Händler, die günstige nachgebaute Ersatzteile vertrieben haben, mussten befürchten, dass der Staatsanwalt gegen sie aktiv wird.

Deshalb zögerten Händler und mittelständische Teileproduzenten, nachgebaute Kotflügel und ähnliche Teile in großem Stil zu vertreiben. Der freie Ersatzteilmarkt für sichtbare Kfz-Ersatzteile funktionierte in Deutschland daher nicht. Anders als in anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Polen oder Italien, wo schon heute freier Wettbewerb herrscht.