Körpergröße und Gewicht des Kindes über den Kindersitzangaben (z.B. über 36 kg)
Bis zu einer Körpergröße von 150 cm bzw. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt die Pflicht zur Verwendung von Kinder-Sicherungssystemen. Im Bereich 6 bis 12 Jahre wird in Verbindung mit einem Sitzerhöher insbesondere ein guter Fahrzeuggurt-Verlauf im Becken- und Schulterbereich erreicht. Obwohl die ECE-Zulassung für Sitzerhöher aus prüftechnischen Gründen auf 36 kg beschränkt ist, müssen auch schwerere Kinder die Systeme verwenden. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen und dem Verkehrsministerium ist die Eignung der Sitzerhöher auch für Kinder über 36 kg gegeben. Es empfehlen sich möglichst breite und stabile Modelle. Eventuell muss auch auf einen Sitzerhöher mit sehr niedrigen Gurthaken zurückgegriffen werden. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die Straßenverkehrsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Folgende Kindersitze bieten überdurchschnittlich viel Platz:
z. B. Concord Transformer Click (Sitzerhöher)