MPU-Vorbereitung: Die wichtigsten Tipps

Im Video: Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung droht und wie man sich darauf vorbereitet ∙ Bild: © ADAC, Video: © ADAC e.V.

ADAC Juristinnen geben Tipps für eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung auf dem Weg zurück zum Führerschein.

  • Je früher die Vorbereitung startet, desto besser sind die Erfolgschancen 

  • MPU-Vorbereitungskurse: Hände weg bei Erfolgsgarantie

  • Rechtzeitig klären, ob Abstinenznachweise verlangt werden

Um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ranken sich viele Gerüchte und Halbwahrheiten. Wer sich gut vorbereitet und mit der individuellen Situation gründlich auseinandergesetzt hat, wird die Gutachterin oder den Gutachter davon überzeugen, dass keine Eignungsmängel (mehr) bestehen.

MPU-Vorbereitung: Erfolgschancen erhöhen und Rückfallgefahr mindern

Die ADAC Juristinnen geben hier nur eine erste Orientierung. Diese kann und soll die qualifizierte Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung und eine umfassende Beratung nicht ersetzen.

Bei der Vorbereitung geht es nicht um das Auswendiglernen von Antworten, sondern um das Aufarbeiten der persönlichen Geschichte. Denn die Wiederherstellung der Fahreignung ist nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der Verkehrssicherheit wichtig. Eine grundlegende Einstellungs- und Verhaltensänderung reduziert die Rückfallgefahr in erheblichem Maße.

Rechtzeitige Vorbereitung

Je früher, desto besser:  Beginnen Sie Ihre Vorbereitung so früh wie möglich. Wer zu lange wartet und erst kurz vor dem Untersuchungstermin Hilfe annimmt, kann oft die geforderte nachhaltige Verhaltensänderung nicht ausreichend belegen. Eine frühzeitige seriöse Beratung ist daher entscheidend für den Ausgang der MPU.

Rat der ADAC Juristinnen:
Oft steht schon mit der Tatbegehung, spätestens aber mit der Verurteilung fest, dass eine MPU zu absolvieren ist. Daher sollten Sie sich bestenfalls schon im laufenden Verfahren mit dem Thema beschäftigen und sich bei einer Verurteilung intensiv mit dem Thema auseinandersetzten und dann eine passende Vorbereitung wählen.

MPU: Alkohol, Drogen und Punkte

Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurde oder wer sich einem Stand von acht Punkten in Flensburg nähert, der sollte rasch klären, ob eine MPU droht. Hier einige wichtige Punkte.

Alkohol am Steuer

Wer betrunken ein Fahrzeug führt (auch Fahrrad), muss bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr immer zur MPU. Wer betrunken ein Kraftfahrzeug (z.B. Auto, Motorrad, aber auch E-Scooter) gefahren hat, sollte bereits ab 1,1 Promille nach der Einleitung des Strafverfahrens das Thema aktiv mit einem Rechtsanwalt klären. Bei sogenannten Zusatztatsachen – zum Beispiel, wenn trotz des hohen Promillewerts keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen erkennbar waren – droht auch hier die MPU.

Achtung: Selbst, wenn jemand nur eine Ordnungswidrigkeit wegen alkoholisierten Fahrens begangen hat, wird die MPU angeordnet, wenn die Person schon früher alkoholisiert gefahren ist und diese Alkoholfahrt noch verwertet werden darf.

Zum Promillerechner – Berechnen Sie Ihren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.

Drogen und Punkte

Fahrten unter Drogeneinfluss oder eine drohende Fahrerlaubnisentziehung wegen acht Punkten sind ebenfalls Anlass für eine frühzeitige Klärung.

Hände weg bei Erfolgsgarantie

Auf dem Markt trifft man auf viele Anbieter, die ihr Geld nicht wert sind. Die oft versprochene schnelle Lösung oder gar eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Es existiert keine Patentlösung – jeder muss seinen eigenen Weg finden und beschreiten. Lassen Sie sich nicht drängen, aber entscheiden Sie zeitnah, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Wege zu einer erfolgreichen MPU

Einen guten Einstieg in das Thema MPU und die Vorbereitung darauf finden Betroffene bei kostenlosen Informationsabenden der anerkannten seriösen Beratungsstellen. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu besuchen, um unterschiedliche Darstellungen zu hören. Die Veranstalter wollen dabei sicherlich auch ihr Unternehmen vorstellen und Kunden für Kurse gewinnen. Dennoch geben sie einen ersten Überblick und viele hilfreiche Informationen rund um die MPU. 

Einschätzung durch Verkehrspsychologen

Eine junge Frau im Gespräch mit ihrer Therapeutin
Eine erste Einschätzung der persönlichen Situation durch eine Verkehrspsychologin oder einen Verkehrspsychologen ist sinnvoll© Shutterstock/Vadym Pastukh

Eine erste Beratung beim Verkehrspsychologen ist in jedem Fall ratsam. Dort werden die Weichen für eine erfolgreiche Begutachtung gestellt. Fachpsychologinnen und -psychologen für Verkehrspsychologie, die in besonderer Weise für Eignungsbeurteilungen qualifiziert sind, und anerkannte verkehrspsychologische Beraterinnen und Berater bieten individuelle Gespräche an. Dabei machen sie sich ein erstes Bild von Ihrer persönlichen Geschichte. Das etwa einstündige Einzelberatungsgespräch kostet ca. 130 Euro

Trennung von Vorbereitung und Begutachtung

Wer die Psychologin oder den Psychologen seines Vertrauens gefunden hat, muss wissen, dass diese nicht begutachten dürfen. Bei der späteren MPU ist eine andere Person zu überzeugen. Die Vorbereitung auf die MPU muss – so sieht es das Gesetz vor – "in anderen Händen" liegen als die Begutachtung. Diese Trennung soll Unabhängigkeit gewährleisten und Interessenkonflikte vermeiden. Außerdem darf die MPU nur von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden. Andere Begutachtungen werden nicht anerkannt.

ADAC Experten geben keine Empfehlung

Der ADAC gibt keine Empfehlungen für einzelne Kurse oder bestimmte Institutionen. Letztlich ist die Wahl der Vorbereitungsalternative eine Frage der persönlichen Flexibilität, des regionalen Angebots, individueller Neigungen und leider oft auch der Kosten für die MPU.

Individuelle Vorbereitung: Einzelsitzungen oder Gruppenkurse

Die individuelle Vorbereitung kann im Anschluss entweder anhand von Einzelsitzungen beim Psychologen oder in Gruppenkursen erfolgen. Beide Ansätze haben ihre Vorteile.

Gruppenkurse: Sie ermöglichen den Erfahrungsaustausch und die Diskussion mit anderen Betroffenen. Es gibt Kurse für unterschiedliche Problematiken wie Alkohol, Drogen oder Punkte. Ein Kurs mit ca. 18 Sitzungen kostet etwa 500 bis 600 Euro.

Einzelsitzungen: Hier wird intensiv auf den Einzelnen eingegangen. Die Kosten für etwa zehn Sitzungen liegen bei ca. 1300 Euro und sind einzelfallabhängig.

Die Entscheidung zwischen Gruppenkursen und einer individuellen Betreuung bei einem Verkehrspsychologen hängt neben der Persönlichkeit des Betroffenen und den zugrunde liegenden Problemen auch von den finanziellen Möglichkeiten ab. Eine fundierte Vorbereitung ist nicht billig, aber die Kosten lohnen sich. Das sofortige Bestehen nach qualifizierter Vorbereitung ist billiger als viele Fehlversuche.

Tipp der ADAC Juristinnen:
Wenn die Fahrerlaubnis schon entzogen ist, kann es sinnvoll sein, einen Kurs auszuwählen, durch den auch die Sperrzeit verkürzt werden kann. Dabei gibt es je nach Bundesland erhebliche Unterschiede, nicht jede Maßnahme wird anerkannt. Über die regionalen Regelungen können die ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte informieren. Im Einzelfall ist eine Reduzierung um bis zu drei Monate möglich.

Antrag rechtzeitig stellen

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bildet oft die Grundlage für die Anordnung einer Eignungsuntersuchung in Form einer MPU.

Empfehlung der ADAC Juristinnen:
Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits Monate vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist stellen. Auch wenn das Gesetz frühestens drei Monate vorgibt, dauert die Bearbeitung bei den Fahrerlaubnisbehörden teilweise länger. In Großstädten sollten Sie den Antrag zum Teil unbedingt sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, um bei Fristende und positivem Gutachten den Antrag bewilligt zu bekommen. Im Zweifel sollten Sie die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren.

Gründe für die Anordnung einer MPU

  • Alkoholfahrt im Straßenverkehr mit 1,6 Promille oder mehr

  • Alkoholfahrt im Straßenverkehr mit mindestens 1,1 Promille, aber ohne Ausfallerscheinungen, wie z.B. Schlangenlinien

  • Wiederholte Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss

  • Besitz oder Konsum illegaler Drogen

  • Erreichen oder Überschreiten von acht Punkten im Fahreignungsregister

  • Erhebliche Straftat im Straßenverkehr oder mit Aggressionspotenzial

  • Geistige oder körperliche Mängel

Alkohol im Straßenverkehr: Was nun?

Ein Mann muss vor der Polizei ins den Alkoholomat pusten
Atemalkoholkontrolle durch die Polizei© ADAC/Gerd George

Wenn Sie an einem Verkehrsgeschehen mit einem Fahrzeug teilnehmen und eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder höher aufweisen, wird die Führerscheinstelle in jedem Fall eine MPU verlangen. Dieser Grenzwert gilt nicht nur für Autofahrende, sondern auch für Radfahrende.

Selbst bei geringeren BAK-Werten ab 1,1 Promille kann die MPU angeordnet werden. Das ist dann der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, wie beispielsweise fehlende Ausfallerscheinungen trotz hoher BAK oder hohe Alkoholisierung am Vormittag. Wiederholte Alkoholfahrten können sogar bei unter 1,1 Promille (auch Ordnungswidrigkeiten) zu einer MPU führen. Insbesondere bei einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Ohne Ausfallerscheinung droht MPU ab 1,1 Promille

Einschätzung durch Verkehrspsychologen

Um die Vorbereitung auf eine MPU überhaupt sinnvoll planen zu können, ist eine Einschätzung durch eine Verkehrspsychologin oder einen Verkehrspsychologen unerlässlich, bei der Betroffene angesichts ihres bisherigen Alkoholkonsums eingruppiert werden. Dafür werden Personengruppen unterschieden: Es gibt solche, die alkoholabhängig sind oder waren und andere, die Alkohol missbräuchlich trinken und/oder nicht zwischen Trinken und Fahren trennen können. Die Einschätzung ist sehr wichtig. Sie ist für Laien schwierig und selbst kaum zu treffen.

Abstinenzzeiten: Ja oder nein?

Diese Einschätzung ist entscheidend für die Frage, ob und wie lange jemand bei der MPU Abstinenzzeiten nachweisen muss. Abstinent bedeutet, es wird aus eigenem Entschluss kein Alkohol getrunken. Kein Abstinenznachweis wird benötigt, wenn es reicht, dass die zu begutachtende Person zum Zeitpunkt der MPU nachvollziehbar (wieder) kontrolliert trinken, also zwischen Trinken und Fahren trennen kann.

Wenn kontrolliertes Trinken für das Bestehen der MPU nicht ausreicht, dann müssen Betroffene Abstinenznachweise vorlegen. Fehlende Abstinenznachweise führen automatisch zum Nichtbestehen der MPU. Der Nachweis allein sichert jedoch kein positives Gutachten. Zusätzlich ist eine Aufarbeitung der eigenen Geschichte und eine für den Gutachter erkennbare stabile und dauerhafte Verhaltensänderung erforderlich.

Hinweis der ADAC Juristinnen:
Ein zu langer Wartezeitraum zwischen Beendigung des Abstinenzprogramms und der MPU-Begutachtung kann in der Praxis zu einem negativen Gutachten führen.

Anzeichen für Alkoholabhängigkeit

Chemielabor, Reagenzgläser
Abstinenznachweise sind wichtig© Fotolia/Gerhard Seybert

Bei Alkoholabhängigkeit gibt es oft schon vor der MPU die klinische Diagnose "Abhängigkeit". Dabei handelt sich um eine Krankheit. Sehr hohe Promillewerte, Entzugserscheinungen oder ein Weitertrinken trotz erkannter Schädigung können auf eine Abhängigkeit hinweisen. Nach einer anerkannten Entwöhnung müssen in der Regel mindestens zwölf Monate Abstinenz nachgewiesen werden. In einigen Fällen können auch mindestens 15 Monate erforderlich sein. Die Einschätzung der individuellen Abstinenzzeit erfordert Fachwissen.

Tipp der ADAC Juristinnen:
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich in solchen Fällen nicht zu früh zur MPU anzumelden. Selbst wenn die juristische Sperrzeit kürzer ist, muss die Jahresfrist der Abstinenz beachtet werden. Auch die beste Argumentation für eine Verhaltensänderung reicht sonst nicht aus. Der Hintergrund dafür ist die hohe Rückfallquote bei Personen, die noch kein volles Jahr Abstinenz hinter sich haben.

Abstinenzprogramm: EtG-Wert bestimmen

In der Praxis werden gerne die "guten" Leberwerte hervorgehoben. Sehr hohe Leberwerte können ein deutlicher Hinweis für erhöhten Alkoholgenuss sein, allerdings beeinflussen auch andere medizinische Faktoren die Werte. Niedrige Leberwerte beweisen nicht, dass kein Alkohol getrunken wird. Regelmäßig durchgeführte Leberbefundkontrollen können trotzdem sinnvoll sein.

Entscheidend ist jedoch der EtG-Wert. Hierbei handelt es sich um ein spezifisches Abbauprodukt von Alkohol, das mittels einer mehrmaligen Haar- oder Urinanalyse im Rahmen eines anerkannten Abstinenzprogrammes geprüft wird.

Anzeichen für Alkoholmissbrauch

Nicht jeder, der betrunken fährt, ist auch alkoholabhängig. Personen, die durch eine Alkoholfahrt auffallen, trinken meistens missbräuchlich Alkohol oder sind zumindest alkoholgefährdet. Auch bei Alkoholmissbrauch muss oft ein Abstinenznachweis erbracht werden, der jedoch zeitlich kürzer ist als im Fall einer Abhängigkeit.

Es gibt allerdings auch Betroffene, die nicht vollständig auf Alkohol verzichten, aber den Gutachter überzeugen müssen, dass sie in Zukunft zwischen dem Konsum von Alkohol und Fahren trennen können. Denn Alkoholmissbrauch und ein fehlendes sogenanntes Trennungsvermögen bedeuten, dass der- oder diejenige nicht fahrgeeignet ist.

4 Voraussetzungen für eine positive Begutachtung

  1. Betroffene müssen das Problem oder die Ursache der Auffälligkeit erkennen.

  2. Verhalten muss angemessen und ausreichend geändert sein.

  3. Stabile Verhaltensänderung zur Reduzierung des Rückfallrisikos erforderlich.

  4. Gutachter muss ebenfalls überzeugt sein.

Drogen und andere Gründe

Die Einnahme von illegalen Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz führt zum Verlust der Fahreignung. Dabei ist es nicht nötig, dass der Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stand.

Wer harte Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz konsumiert, ist fahrungeeignet und muss immer seine Drogenfreiheit nachweisen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Nur bei Cannabis gelten Besonderheiten, insbesondere da der Gesetzgeber eine Teillegalisierung von Cannabis beschlossen hat. Unter bestimmten Umständen dürfen Erwachsene Cannabis konsumieren. Dennoch ist es weiterhin verboten, bekifft Auto zu fahren.

Erfahren Sie mehr zum Thema Cannabis am Steuer.

Besonderheit: Cannabis

Eine Frau raucht
Wer Drogen nimmt und sich hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere© Shutterstock/Inside Creative House

Das neue Cannabisgesetz differenziert nicht mehr nach Konsummustern, sondern nur noch zwischen Cannabisabhängigkeit und Cannabismissbrauch.

Cannabismissbrauch ist gegeben, wenn das Führen eines Fahrzeugs und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können. Begründen Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch, dann erfolgt die Anordnung einer MPU. Welche Tatsachen das konkret sind, ist nicht geregelt.

Im Fall der Cannabisabhängigkeit muss ein ärztliches Gutachten beigebracht werden. Nur wenn eine Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist, wird wieder eine Fahreignung angenommen.

Nachweis der Drogenfreiheit

Wer Drogen konsumiert hat, sollte frühzeitig klären, ob und wie lange die individuelle Abstinenz nachzuweisen ist. Dies hängt unter anderem davon ab, ob Drogenabhängigkeit oder ein Fall des Drogenmissbrauchs vorliegt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Nachweis der Drogenfreiheit zu erbringen: entweder durch die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm oder durch eine Haaranalyse. Um sicher zu sein, dass die Nachweise der Drogenfreiheit im Gutachten auch anerkannt werden, müssen die Proben in akkreditierten Laboren entnommen und analysiert werden.

Drogenkontrollprogramm

Bei einem Drogenkontrollprogramm wird die betroffene Person mehrfach kurzfristig innerhalb von 24 Stunden zur Urinabgabe einbestellt. Die Anzahl der Urinproben hängt von der notwendigen Abstinenzzeit und der Dauer des Programms ab. Beispiele für Urinkontrollen:

  • mindestens sieben Urinkontrollen in 15 Monaten

  • mindestens sechs Urinkontrollen in zwölf Monaten

  • mindestens vier Urinkontrollen in sechs Monaten

  • mindestens drei Urinkontrollen in vier Monaten

Haaranalyse

Betroffene sollten sich rechtzeitig vor der MPU erkundigen, ob mittels Haaranalyse die Drogenfreiheit für die Vergangenheit belegt werden kann, da dies nicht bei allen Substanzen möglich ist. Auch die Haarlänge oder chemische Veränderungen (z.B. durch Haarfarbe) sind relevant. Eine Haaranalyse setzt voraus, dass eine ausreichende Haarlänge besteht, d.h. ein Zentimeter für den Nachweis einer einmonatigen Drogenfreiheit. Es werden daher zwei Strähnen in Bleistiftdichte von drei Zentimeter Länge als 3-Monats-Probe verlangt.

Besonderheit Cannabis: Bei Cannabis kommt möglicherweise ein Nachweis über ein sogenanntes Trennungsvermögen in Betracht. Das bedeutet, dass zwischen Cannabiskonsum und dem Fahren von Fahrzeugen getrennt werden kann. Aber auch hier wird z.B. bei der Entscheidung, auf Cannabis zu verzichten, ein Verzichtsnachweis über drei bis vier Monate gefordert.

Wie lange eine Abstinenz nachzuweisen ist, lässt sich also nicht pauschal sagen und sollte daher als Erstes zu Beginn der MPU-Vorbereitung geklärt werden.

Drogenabhängigkeit

Wenn jemand von Drogen abhängig ist, muss sie oder er bei einer MPU die Drogenfreiheit nachweisen und eine stabilisierte Verhaltensänderung belegen. Dies geschieht durch den sogenannten Abstinenznachweis.

Die Dauer des Abstinenzbeleges bei Drogenabhängigkeit beträgt mindestens 12 bzw. 15 Monate. Die Zeit beginnt mit dem Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung oder einer vergleichbaren in der Regel suchttherapeutisch unterstützten Problembewältigungsmaßnahme. Die Abstinenzdauer ist im Einzelfall zu klären. Hier ist fachmännischer Rat sinnvoll. Im Fall der Cannabisabhängigkeit ist in der Regel eine zwölfmonatige Abstinenzzeit erforderlich.

Hinweis der ADAC Juristinnen:
Es ist wichtig, darauf zu achten, dass das Ende des mittels Drogenabstinenzprogrammes nachgewiesenen Zeitraums erst kurz vor dem MPU-Termin endet.

Auffälligkeiten im Straßenverkehr

Bei Verstößen im Straßenverkehr ist eine Ursachenforschung und Prognose für die Zukunft zu treffen. Bei Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionsverhalten wird geklärt, ob sich die oder der Betroffene in Zukunft emotional kontrollieren kann. Eine Verhaltens- und Einstellungsänderung ist auch hier überzeugend darzulegen.