Dieses neuartige Fahrzeug für die Landwirtschaft wird von den Behörden zunächst als „Sonderfahrzeug für die Landwirtschaft“ eingestuft. Man ist sich nicht ganz im Klaren darüber, was es sein soll: ein Traktor, ein LKW oder sonst etwas?
So kommt diese Neuentwicklung erst nach fast zehnjährigem Kampf wegen der Zulassung, der Kraftfahrzeugsteuer, der Kfz- und Haftpflichtversicherung (Verwendung von austauschbaren Geräten) sowie der Dieselkraftstoffverbilligung zu einer Anerkennung als “Ackerschlepper“, obwohl das Fahrzeug völlig anders aussieht als ein normaler, für die Land- oder Forstwirtschaft entwickelter, Traktor: Allradantrieb mit vier gleich großen Rädern, Rahmenbauweise, gefederte Achsen, eine Hilfsladefläche, ein Fahrerhaus für zwei Personen, drei An- und Aufbauräume und eine Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h.