Der Antragsteller vereinbart mit einem von der ADAC Oldtimersektion autorisierten Fahrzeugprüfer einen Prüftermin und sendet diesem den ausgefüllten Antrag zu. Hierbei ist auch zu klären, ob eine extra Aufwandsentschädigung für den Fahrzeugprüfer anfällt.
Der Antragsteller hält zum Prüftermin folgende Dinge bereit:
Die Fahrzeugprüfung gemäß den FIVA-Richtlinien (Technical Code) erfolgt idealerweise gemeinsam mit dem Antragsteller. Der Technical Code kann unter den FIVA Dokumenten eingesehen werden.
Nach Abschluss der Prüfung schlägt der Prüfer eine Einstufung betreffend der Klassifikation sowie der Erhaltungsgruppe vor und vermerkt diese im Antrag.
Der Fahrzeugprüfer sendet den vollständig und leserlich ausgefüllten Originalantrag zusammen mit den von ihm geforderten und vom Antragsteller zu erstellenden relevanten Kopien der Dokumentationsunterlagen sowie den drei Originalfotos des Fahrzeugs (9 cm x 13 cm, Halbprofil, Fahrerseite) an die ADAC Oldtimersektion.