Rollstuhlsicherung in Fahrzeugen

Rollstuhlfahrer wird auf Hebenbühne in den Bus gehoben
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Nicht immer ist es möglich, dass Rollstuhlfahrer den Autositz mit Sicherheitsgurt nutzen können. Häufig müssen sie dann im Rollstuhl sitzend gesichert werden. Wie eine Person im Rollstuhl sichern, damit weder ihr noch einem anderen Insassen etwas passiert?

Rollstuhlsicherung 

Für die Beförderung eines Rollstuhles sollten einige Punkte beachtet werden. Eingesetzt werden hierfür spezielle Personen- und Rollstuhlrückhaltesysteme. Die wichtigsten Tipps und Informationen hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zusammengefasst. 

Beförderungsmöglichkeiten - Rückhaltesysteme

Die Insassensicherheit in Kraftfahrzeugen ist gerade in den letzten Jahren durch den Einsatz von intelligenten Gurt- und Airbagsystemen enorm gesteigert worden. Für die Beförderung von Rollstuhlfahrern muss Ähnliches gelten. Die sicherste Beförderungsmöglichkeit ist der normale Fahrzeugsitz mit den dazugehörigen Rückhaltesystemen.

Doch nicht immer können Rollstuhlfahrer aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse auf herkömmlichen Autositzen sitzen oder sich selbst umsetzen bzw. umgesetzt werden. Dann müssen sie im Rollstuhl sitzend im Fahrzeug befördert werden. Hierfür wird ein geeignetes Fahrzeug mit entsprechender Zusatzausstattung benötigt und auch der Rollstuhl muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Rückhaltesysteme müssen dann sowohl den Rollstuhl als auch den Rollstuhlnutzer sichern. Dabei ist die Handhabung dieser Systeme aufgrund der unterschiedlichen Bauformen der Rollstühle nicht immer einfach. Nicht an allen Rollstühlen ist klar definiert, wo die Rollstuhlgurte zu befestigen sind.

Und noch schwieriger gestaltet sich oft die Sicherung der Person im Rollstuhl. Wird diese nicht sachgemäß ausgeführt drohen schon bei plötzlichen Fahrmanövern und erst recht bei einem Unfall schwerwiegende Folgen für den Fahrgast im Rollstuhl. Grundsätzlich muss der Rollstuhl selbst für die Nutzung als Fahrzeugsitz geeignet sein. Dies wird von den Herstellern in Crashtests geprüft und die Rollstühle werden entsprechend gekennzeichnet.

Tipps und Informationen 

Die nachfolgenden Informationen stützen sich auf Veröffentlichungen der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Umfangreiches Material zum Thema finden Sie unter dem unten aufgeführten Link.

Stand der Technik: Normen und Vorschriften - Kraftknoten
Die Sicherung der Rollstühle im Fahrzeug muss dem Stand der Technik entsprechen, der zum Beispiel in technischen Normen beschrieben ist. In sehr vielen Fällen ist der sogenannte „Kraftknoten“ nach der Norm DIN 75078 Teil 2 eine gute sicherheitstechnische Lösung. Dieser verbindet die Rollstuhl- mit der Insassensicherung. Der Rollstuhlfahrer ist dabei durch ein echtes Drei-Punkt-System mit Becken- sowie Schulterschräggurt geschützt. Die Kräfte, die bei einem Unfall auftreten, werden über die konstruktiv stabilsten Punkte am Rollstuhlrahmen (oder bei Nachrüstungen über entsprechende Adaptersysteme) abgeleitet. Die Verbindung des Rollstuhls mit dem Fahrzeug erfolgt über vier Abspanngurte, die vom Kraftknoten zum Fahrzeugboden geführt und dort verankert werden.

Zwingend vorgeschrieben ist die Ausrüstung des Rollstuhls mit einem Kraftknoten derzeit nicht. Die DIN-Norm 75078 Teil 2 regelt zwar Einsatz und Notwendigkeit der Kraftknotensysteme, daraus ergibt sich aber keine Rechtspflicht. Im Schadensfall könnten Versicherer nach einem Unfall aber die Haftung ablehnen oder mit Verweis auf eine Mitschuld die Leistungen reduzieren, wenn eine Sicherung nach dem Stand der Technik die Unfallfolgen hätte minimieren können. Unabhängig davon stehen für den Fahrdienst auch immer Fragen des Schadenersatzanspruchs und der strafrechtlichen Konsequenzen im Raum.

Kraftfahrzeuge die auch zur Rollstuhlbeförderung genutzt werden sollen, werden seit 2016 nur noch zugelassen, wenn sie über die dazu notwendige Ausstattung verfügen. Dazu gehören auch die für die Rollstuhl- und Fahrgastsicherung erforderlichen fahrzeugseitigen Verankerungspunkte. Diese müssen entweder der DIN 75078 Teil 2 entsprechen und vervollständigen damit auch das Kraftknotensystem des Rollstuhls oder sie müssen eine ISO-Norm erfüllen.

Ausführliche weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

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