Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Leerer Behindertenparkplatz
Selbstbestimmt unterwegs - Informationen für Menschen mit Behinderung rund um das Thema Mobilität© iStock.com/ConnelDesign

Für Menschen mit Behinderung gibt es beim Halten und Parken und beim Fahren von Kraftfahrzeugen vielfältige Besonderheiten und Vergünstigungen.

  • Halten und Parken im In- und Ausland

  • Steuerermäßigungen für Menschen mit Behinderung

  • Vergünstigungen bei der ADAC Mitgliedschaft

Wer weltweit mobil sein will, kann sich zusätzlich bei disabledmotorists.eu* informieren.

Broschüre: "Selbstbestimmt unterwegs"

Alles rund um das Thema Auto, Führerschein, barrierefreies Reisen und viele wertvolle Tipps und Adressen für Menschen mit Behinderung finden Sie in der Broschüre des ADAC:

Broschüre: Selbstbestimmt unterwegs
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Rabatt beim Neuwagenkauf

Wir haben für Sie bei den Herstellern nachgefragt: Viele Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") für Menschen mit Behinderung an. Den Rabatt gibt es dann über den Händler, der in der Regel eine Rückvergütung über den Hersteller erhält.

Bitte beachten Sie: Natürlich hat der Händler das letzte Wort, d.h. mit diesem müssen Sie verhandeln, denn in seinem Ermessen liegt letztlich die Rabattgewährung. Einzelheiten und Voraussetzungen des Rabatts klären Sie bitte am besten selbst mit dem Verkäufer ab. Einen rechtlichen Anspruch auf einen Rabatt gibt es nicht.

Preisnachlass beim Neuwagenkauf

Erfahren Sie hier welche Hersteller beim Kauf eines Neufahrzeugs Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung gewähren:

Übersicht für Preisnachlässe beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung
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Schwerbehindertenparkplatz

Um den Menschen mit Behinderung eine Teilhabe zu ermöglichen und die Mobilität zu erleichtern, gewährt der Gesetzgeber einige Erleichterungen der Betroffene. Folgende Personengruppen dürfen mit einem blauen EU-Parkausweis auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz parken:

  • Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkmal aG im Schwerbehindertenausweis)

  • Blinde (Merkmal "Bl" im Schwerbehindertenausweis)

  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie

  • Personen (z.B. Kinder) die selber keinen Führerschein haben, bei denen aber das Merkmal "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis eingetragen wurde

Achtung! Mit einem allgemeinen Schwerbehindertenausweis darf man nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.

Wann wird "aG" oder "Bl" eingetragen?

Im Schwerbehindertenausweis kann der Vermerk "aG" oder "Bl" eingetragen werden. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkmal "aG") liegt vor, wenn der Betroffene sich auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs bewegen kann. Als blind (Merkmal "BI") gilt, wer auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent Sehschärfe besitzt.

Broschüre: "Parkerleichterung"

Alles Rund um das Thema Parken finden Sie auch in unserer Broschüre: Gesetzliche Regelungen, Kreis der Berechtigten, Parken im Ausland und vieles mehr hier:

Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung
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Antrag auf blauen EU-Parkausweis

Ein Behinderten-Ausweis liegt in einem Auto vorne an der Windschutzscheibe
Nur der aktuelle blaue EU-Parkausweis erlaubt die Nutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes© imago images/Action Pictures

Betroffene können den Antrag auf Ausstellung eines blauen EU-Parkausweises bei ihrer örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen. Bitte fragen Sie vorab nach, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Der blaue EU-Parkausweis wird für fünf Jahre ausgestellt. Bitte überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, wie lange Ihr blauer EU-Parkausweis noch gilt. Nach Ablauf der Frist muss der blaue EU-Parkausweis verlängert werden.

Momentan strebt die EU eine weitere Vereinheitlichung des blauen EU-Parkausweises an. Dadurch soll die Mobilität und Freizügigkeit innerhalb der EU auf für Menschen mit Behinderung weiter erleichtert werden.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Erleichterungen bei der Kfz-Steuer

Es gibt entweder eine volle Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung auf die Hälfte der Kfz-Steuer:

  • Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung erhalten schwerbehinderte Menschen, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen, der die Merkzeichen, "H" (hilflos), "Bl" (blind) oder "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) enthält.

  • Eine Kfz-Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten Betroffene, die durch
    einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Das gleiche gilt auch für Menschen mit dem Merkzeichen "GL" (gehörlos).


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