Hardware-Nachrüstungen für Diesel: SCR-Systeme für Euro-5-Diesel

Automechaniker arbeitet am Katalysator
Der Einbau eines Nachrüst-Kats wird auch in die Kfz-Papiere eingetragen© stock.adobe.com/industrieblick

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigte seit 2019 diverse SCR-Systeme für Euro 5-Diesel von BMW, Mercedes, Volvo und dem VW-Konzern, die den Stickoxidausstoß im Alltagsbetrieb senken. Der ADAC gibt einen Überblick über das inzwischen schon wieder stark reduzierte Angebot und klärt die wichtigsten Fragen.

  • Mit Nachrüstlösungen kann man Fahrverbote vermeiden

  • Aktuell hat sich das Angebot deutlich reduziert

  • Wer zahlt für die Nachrüstung? 

Welche Modelle sind nachrüstbar?

Der Bamberger Technologie-Entwickler Dr Pley hatte 2019 die ersten ABE für Nachrüstsysteme für Euro 5-Diesel-Pkw von BMW, Mercedes und Volvo erhalten und sich später auf die Entwicklung von Nachrüstsystemen für Wohnmobile konzentriert. Mittlerweile scheint der Vertrieb jedoch eingestellt zu sein. Die Internetseite www.clean-for-future.com* ist nicht mehr aktiv. Anfragen per Telefon und E-Mail bleiben unbeantwortet.

Die Firma Bosal, die zwischenzeitlich Nachrüstsysteme unter dem Namen „dr pley by bosal“ für einige Euro 5-Modelle von Mercedes und Volvo angeboten hatte, hat den Vertrieb wieder eingestellt.

Im Frühjahr 2020 erteilte das KBA die ABE für das neue Nachrüstsystem NeoPlus der Firma Oberland-Mangold* für diverse Euro 5-Diesel-Pkw des VW-Konzerns, die schon ab Werk mit der SCR-Technologie ausgestattet sind. Dabei werden die vorhandenen Komponenten des originalen Abgasreinigungssystems durch neue leistungsstärkere ersetzt. Das Nachrüstangebot umfasst aktuell den VW Sharan 2.0 TDI, den Seat Alhambra 2.0 TDI sowie den Audi Q5 2.0 TDI quattro Automatik (alle mit dem EA-189-Motor). Detailinformationen hierzu unter www.low-nox.de*.

Der Filterspezialist HJS* konzentriert sich auf die Nachrüstung von Handwerkerfahrzeugen sowie kommunale Fahrzeuganwendungen. Der Ausbau des Lieferprogramms soll kontinuierlich erfolgen. Infos unter www.hjs.com/transporternachruestung*.

Auch die S.K. Handels GmbH bietet Nachrüstungen für Kleintransporter und Handwerkerfahrzeuge an. Vor kurzem wurde das Angebot auf Wohnmobile erweitert. Infos unter www.sk-handels-gmbh.de/sk-technik-center/hardware-nachruestung-diesel-scr*.

Das Nachrüstangebot des Filterspezialisten Twintec Baumot konzentrierte sich aufgrund der Förderung der Schwerpunktregionen durch Daimler und Volkswagen vorrangig auf die Volumenmodelle dieser Hersteller. Doch aktuell werden keine weiteren Nachrüstanfragen angenommen: Am 15. Januar 2021 meldeten Twintec Baumot Insolvenz in Eigenverwaltung an. Nach deren Auskunft dient dies dazu, Maßnahmen eines Restrukturierungsprogramms voranzutreiben.

Dass diverse Nachrüstsätze unterschiedlicher Anbieter prinzipiell gut funktionieren, konnte der ADAC schon in einem groß angelegten Prototypen-Test von drei Nachrüstsystemen nachweisen. 

Was kosten die Systeme?

Die Kosten für ein SCR-Nachrüstsystem variieren je nach Fahrzeugmodell und Anbieter stark. Oberland-Mangold gibt beim System NeoPlus für den VW Sharan, Seat Alhambra und Audi Q5 einen Gesamtpreis inkl. Einbau von ca. 3000 Euro an. Da es sich bei dem System um eine "add on"-Nachrüstlösung für Fahrzeuge mit SCR-Technologie ab Werk handelt, erfolgt lediglich ein Austausch von bereits serienmäßig verbauten Abgaskomponenten. Der Zeitaufwand für den Einbau wird mit ca. einer Stunde veranschlagt.

Die finanziellen Aufwendungen dafür trägt im Prinzip der Kunde selbst. Allerdings haben im Rahmen des Dieselgipfels die Hersteller Mercedes und VW zugesagt, sich an einem Hardware-Nachrüstungsprogramm für Dieselfahrzeuge in den von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregionen zu beteiligen. 

Die staatliche Förderung für Handwerker-/Lieferfahrzeuge ist zwischenzeitlich abgelaufen.

Welche Hersteller finanzieren mit?  

Konkret bietet Mercedes an, "einen signifikanten Betrag von bis zu maximal 3000 Euro (brutto) je Fahrzeug als finanzielle Unterstützung zu leisten, um genehmigte Nachrüstungen von Drittanbietern für private Halter von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen (Pkw und M1-Vans mit Pkw-Zertifizierung) mit der Abgasnorm Euro 5 zu fördern".

Das Zuschussangebot von Daimler richtet sich dann konkret an private Halter von betroffenen Mercedes-Modellen, die ihren Erstwohnsitz in den Schwerpunktregionen haben, die beim Dieselgipfel 2017 festgelegt wurden: die Städte Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg an der Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen, Stuttgart – und die direkt angrenzenden Landkreise.

Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Daimler-Zuschusses – das Auto muss z.B. bereits vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein oder die Sonderbedingungen für Pendler und Schwerbehinderte erfüllen – sind auf einer Webseite* aufgeführt und werden in der Vorprüfung abgefragt.

Auch Volkswagen bietet seinen Kunden in den von der Bundesregierung 2017 festgelegten Intensivstädten und den direkt angrenzenden Landkreisen eine finanzielle Beteiligung von bis zu 3000 Euro (brutto) für die vom KBA genehmigten Hardware-Nachrüstungen an. Interessierte Halter von Fahrzeugen des VW-Konzerns können sich auf einer Webseite* über die genauen Rahmenbedingungen für die finanzielle Beteiligung seitens Volkswagen und die Voraussetzungen für ihre Beantragung und Erlangung informieren.

Welche Hersteller weigern sich? 

BMW und Volvo beteiligen sich an den Kosten für die Nachrüstung nicht – deshalb werden deren Systeme von den Zulieferern auch derzeit nicht angeboten.

Wer garantiert für die Nachrüstung?

Zu den Garantie- und Gewährleistungsansprüchen der Kunden liegen noch sehr wenige Informationen vor. Klar ist: Der Nachrüsthersteller muss die Funktionsfähigkeit des Systems über eine Kilometerleistung von 100.000 km oder einer Lebensdauer von bis zu fünf Jahren (je nachdem, was zuerst erreicht wird) gewährleisten. Eine abgeschlossene Mercedes-Benz-Garantie oder eine Garantie des VW-Konzerns bleibt aber grundsätzlich weiter gültig – es sei denn, der Schaden am Fahrzeug wurde durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung verursacht.

Gelten Fahrverbote für Nachrüst-Diesel? 

Obwohl nachgerüstete Diesel immer noch Euro-5-zertifiziert sind, fallen sie nicht mehr unter die derzeit verhängten flächendeckenden Fahrverbote, wenn die Umrüstung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Bei Fahrverboten für einzelne Strecken kann das jedoch kommunal unterschiedlich geregelt sein.

Sie erhalten nach dem Werkstattbesuch bei der Fahrzeugbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22 einen Eintrag, der bestätigt, dass das Fahrzeug mit einem vom KBA genehmigten Nachrüstsatz ausgerüstet wurde. Auf die Kfz-Steuer hat die Nachrüstung übrigens keinen Einfluss, da keine offizielle Änderung des CO₂-Werts erfolgt.

Wichtig ist natürlich, dass der notwendige Harnstoff AdBlue, der in einem Zusatztank mitgeführt wird und inzwischen an jeder Tankstelle erhältlich ist, ausreichend vorhanden ist. Das wird bei Nachrüstsätzen von Dr. Pley dadurch sichergestellt, dass die Dieseltankklappe automatisch verriegelt bleibt, wenn der AdBlue-Zusatztank leer ist.

Weil es für Fahrzeuge mit SCR-Kat keine Extraplakette gibt, ist der Eintrag im Fahrzeugschein der einzige Nachweis. Die Polizei kontrolliert deshalb in den bislang bestehenden Fahrverbotszonen (nicht mit den Umweltzonen zu verwechseln) in Stichproben die Fahrzeugpapiere.

Das muss ein Nachrüstsystem können

Den definierten NOₓ-Grenzwert von 270 mg/km müssen die Umrüstsysteme im Realbetrieb (RDE) auf der Straße in einem Test-Temperaturbereich von 5 °C bis 30 °C einhalten. Mit zwei Ausnahmen: Bei niedrigeren Test-Temperaturen (zwischen 5 °C und –3 °C) dürfen die geminderten NOₓ-Werte um den Faktor 2 höher sein (das wären dann 540 mg/km), bei Test-Temperaturen zwischen 30 °C und 35 °C liegt der Faktor bei 1,6 (432 mg/km).

In der Pkw-Nachrüstrichtlinie wurde gleichzeitig festgelegt, dass der Mehrverbrauch bzw. der Mehrausstoß an CO maximal sechs Prozent betragen darf. Diese Begrenzung limitiert den Mehrausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO₂ und soll auch die Mehrkosten für den Autofahrer durch höheren Spritverbrauch möglichst gering halten.

Und wichtig: Der Hersteller muss die Funktionsfähigkeit des Systems über eine Kilometerleistung von 100.000 km oder einer Lebensdauer von bis zu fünf Jahren (je nachdem, was zuerst erreicht wird) gewährleisten.

Wer darf Nachrüstsysteme einbauen? 

Die Nachrüstung muss von einer anerkannten AU-Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden. Die bestätigt dann den ordnungsgemäßen Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des Filters in einer Abnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.

Abweichend davon kann die Nachrüstung auch von einer anderen Stelle durchgeführt werden. Dann muss der ordnungsgemäße Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Anlage VIIIb StVZO auf einer Abnahmebescheinigung nach Anlage 3 oder durch einen Technischen Dienst gemäß § 13 Absatz 3 EG-FGV bestätigt werden.

Übrigens: Die sogenannte "Nachrüst-Richtlinie für Pkw" schreibt im Prinzip nur vor, dass durch die Nachrüstung eines Stickoxid (NOₓ)-Minderungssystems in Bezug auf die Stickoxidemissionen (NOₓ) ein Grenzwert von 270 mg/km eingehalten werden muss – und das gilt sowohl für Euro-5-, als auch für Euro-4-Fahrzeuge.

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SCR-Kat: Lohnt sich die Nachrüstung?

Unabhängig vom ökologischen Nutzen sind bei der finanziellen Frage auch die laufenden Betriebskosten im Auge zu behalten. Zum Beispiel der zusätzliche AdBlue-Verbrauch. Wie hoch der ist, hängt zwar vom Fahrstil und von der Außentemperatur ab, weshalb keine pauschale Antwort getroffen werden kann. In dem vom ADAC durchgeführten Alltagstest lag der durchschnittliche AdBlue-Verbrauch zwischen 0,07 und 0,37 l pro 100 km.

Und der Mehrverbrauch kostet ebenfalls. Denn gemäß der Nachrüstrichtlinie darf das Fahrzeug mit Katalysator maximal sechs Prozent mehr verbrauchen bzw. mehr CO₂ ausstoßen – und dieser Rahmen wird in der Regel auch ausgenutzt.

ADAC Technikchef Dr. Reinhard Kolke im Motorwelt-Interview

Auch wenn es sich finanziell nicht lohnen sollte: Der Umwelt hilft jede SCR-Nachrüstung!

Dr. Reinhard Kolke, Leiter ADAC Test und Technik©ADAC/Ralph Wagner

Gibt es weitere Förderungen?

Auch wenn die Stickoxidbelastungen der Innenstädte seit Jahresanfang sinken und die Grenzwerte zunehmend eingehalten werden: Die technische Nachrüstung muss allen Fahrzeughaltern offenstehen, die von bestehenden Fahrverboten betroffen sind oder aus Umweltschutzgründen nachrüsten wollen, aber kein Geld für die Anschaffung eines modernen Autos haben.

Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Nachrüstsystemen für Pkw – nach anfänglicher "Euphorie" ist das Angebot inzwischen deutlich reduziert – beweisen: Das Thema Nachrüstung kann nur erfolgreich sein kann, wenn Angebot/Nachfrage und Kostenbeteiligung/Förderung Hand in Hand gehen.

Um die SCR-Nachrüstung für diese Gruppe attraktiver zu machen, sollten deshalb die aktuellen Rahmenbedingungen insbesondere hinsichtlich Kostenbeteiligung bzw. Förderung deutlich verbessert werden. Denn die bisherigen Erfahrungen zeigen: Aus Umweltschutzgründen allein werden sich die Fahrzeughalter nicht für eine kostenintensive Nachrüstung entscheiden.

So wäre es schon ein positives Signal, wenn in einem Anschreiben des KBA an die betroffenen Fahrzeughalter nicht nur auf den möglichen Kauf eines Neuwagens verwiesen wird, sondern auch auf die kostengünstigere Alternative der SCR-Nachrüstung.

Hilfreich wäre auch, wenn die Förderung und Kostenbeteiligung für SCR-Nachrüstung zukünftig nicht nur auf die von der Bundesregierung 2017 festgelegten Intensivstädte und -regionen begrenzt sind, sondern dann bundesweit gelten.

Und natürlich sollten sich neben Daimler und Volkswagen endlich auch alle anderen Pkw-Hersteller bzw. -Importeure an der Förderung beteiligen – dieses Angebot sind sie ihren betroffenen Kunden schuldig.

Doch dem Leiter Test und Technik des ADAC Dr. Reinhard Kolke ist noch ein anderer Aspekt wichtig: "Ob sich die Nachrüstung lohnt, das muss jeder für sich selbst beantworten. Das hängt davon ab, ob er überhaupt nennenswert von Fahrverboten betroffen ist, ob er die Förderung bekommt und ob er damit den Wert seines Fahrzeugs steigern bzw. dessen Wert erhalten kann. Aber für die Umwelt hat er in jedem Fall etwas getan, wenn er seinen Diesel nachrüstet." 

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