Restkreditversicherung: Knautschzone für den Autokauf
Krankheit, Arbeitslosigkeit, Todesfall: Oft paaren sich mit den Sorgen auch finanzielle Probleme, weil ein unverschuldeter Verdienstausfall im schlimmsten Fall zur Zahlungsunfähigkeit führt. Sind davon die Raten bei Autofinanzierungen betroffen, wird der Traum vom eigenen Auto für viele zum Albtraum. Mit der ADAC Restkreditversicherung lässt sich für den Ernstfall vorsorgen.
Restkreditversicherung deckt Ausfallrisiko
Finanzielle Forderungen beim Autokredit absichern
Rahmenbedingungen beachten
Hier springt die Restkreditversicherung ein
Die ADAC Restkreditversicherung, die bei Aufnahme eines ADAC Autokredits abgeschlossen werden kann, greift in einem Krankheitsfall, bei nicht selbst verursachter Arbeitslosigkeit oder wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. In diesen drei Fällen gelten folgende Regeln:
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
Kann ein Kreditnehmer über einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeiten, entsteht oft eine nicht unerhebliche Einkommenslücke. Kein Wunder: Bei Krankheit oder Unfall zahlt der Arbeitgeber den Lohn für sechs Wochen (42 Tage) fort. Danach erhält der Betroffene nur noch 70 Prozent des letzten Bruttogehalts. Davon werden zusätzlich noch die Beitragsanteile zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Rechenbeispiele
Mit einem Bruttogehalt von 4000 Euro entsteht in den Steuerklassen I (Alleinstehende, Geschiedene, Verwitwete) und IV (Ehepaare mit ähnlichem Einkommen) eine Einkommenslücke von 529 Euro. Noch gravierender ist es in der Steuerklasse 3 (deutlich Besserverdienende in einer Ehepartnerschaft): Hier fehlen bei einem Bruttolohn von 4000 Euro Monat für Monat 590 Euro.
Mit der ADAC Restkreditversicherung lässt sich dies für das finanzierte Auto abfedern:
Die Kreditraten werden für ein Jahr bis zu einer Höhe von monatlich 2000 Euro weiterbezahlt.
Die Karenzzeit beträgt 42 Tage, bis die Versicherung übernimmt.
Auch eine erneute Arbeitsunfähigkeit ist abgesichert.
Wichtig: Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
Arbeitslosigkeit
Noch dramatischer als bei einer langfristigen Krankheit klafft die Einkommenslücke auseinander, wenn der Kreditnehmer seinen Job verliert: Arbeitslosengeld (ALG I) bekommen alle Berufstätigen, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens zwölf Monate ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis hatten. Dann ist man für zwölf Monate ALG I-berechtigt, erhält im Schnitt jedoch nur 60 Prozent des letzten Gehaltes. Bei unserem 4000 Euro-Brutto-Beispiel bedeutet dies für die Steuerklassen I/IV eine Lücke von 971 Euro und für die Steuerklasse III 937 Euro.
Findet man binnen zwölf Monaten keinen neuen Job, wird die Lage noch prekärer: Denn der ALG II-Regelsatz beträgt nur 446 Euro (zzgl. Wohngeld, Heizkosten und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Abgesichert werden kann dies über die ADAC Restkreditversicherung für bis zu drei Jahre. Hier ist lediglich wichtig, dass die Arbeitslosigkeit nicht selbst verursacht worden, sondern unverschuldet ist (Kündigung oder Insolvenz des Arbeitsgebers):
Die Kreditraten werden für ein Jahr bis zu einer Höhe von 2000 Euro übernommen.
Die Karenzzeit beträgt zwei Monate, bis die Versicherung übernimmt.
Der Versicherungsschutz besteht auch bei wiederholter, unverschuldeter Arbeitslosigkeit – bei einer Gesamtleistungsdauer von maximal 36 Monaten.
Todesfall
Verstirbt der Fahrzeugbesitzer, übernimmt die Restschuldversicherung sofort die Auto-Finanzierung inklusive der verbleibenden Schlussrate. Die maximale Gesamt-Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Die Hinterbliebenen können das Auto dann weiterhin nutzen.
So wird die Restkreditversicherung abgeschlossen
Mit einer Restschuldversicherung werden die Zahlungsverpflichtungen abgesichert, die aus einem Kreditvertrag entstehen. Sie kann wahlweise als Option abgeschlossen werden, eine Verpflichtung besteht nicht und hat auch keine Auswirkungen auf die Zinsen oder ob ein Kredit gewährt wird. Auch die Bonität spielt keine Rolle: Es kann sich auch jemand für eine Restkreditversicherung entscheiden, der genügend Geld auf dem Konto hätte, um die Raten vom Ersparten weiterzuzahlen oder die Finanzierung komplett abzulösen. Und: Das Mindesteintrittsalter beträgt 18 Jahre.
Zwei Wartezeiten bei der Restkreditversicherung
Hier unterscheidet die ADAC Restkreditversicherung zwei Kreditlaufzeiten:
Läuft die Finanzierung über einen Zeitraum bis zu drei Jahren, hat man nach drei Monaten Anspruch auf eine Auszahlung.
Bei Laufzeiten ab 37 Monaten beginnt der Versicherungsschutz nach einem halben Jahr.
Diese Möglichkeiten gibt es zur Kündigung
Der Versicherte kann eine frisch abgeschlossene Restkreditversicherung entsprechend der Widerrufsbelehrung binnen 30 Tagen schriftlich zurückziehen. Danach ist eine Kündigung nur zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres möglich – mit einer Frist von drei Monaten.