Checkliste: Diese Voraussetzungen gelten für die Wallbox-Installation

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Bevor man sich entscheidet, eine Wallbox zu kaufen, sollte man erst einmal schauen, ob alle Voraussetzungen für die Nutzung in der Garage beziehungsweise im Carport erfüllt werden können.

Mit unserer Checkliste zum Download hat man alle wichtigen Anforderungen im Blick. Von der Stromversorgung über den optimalen Standort bis hin zur Genehmigung – sie unterstützt optimal bei der Planung, damit die eigene Wallbox schnell und reibungslos installiert und in Betrieb genommen werden kann.

Checkliste für die Wallbox-Installation
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1. Ladestation nach Bedarf wählen

Die Wahl der richtigen Wallbox ist entscheidend, um die eigenen Anforderungen optimal erfüllen zu können. Dabei sind diese Faktoren zu berücksichtigen:

  • Ladeleistung: Grundsätzlich ist wichtig, welche Ladeleistung für das E-Auto benötigt wird und welche Wallboxen mit diesem kompatibel sind. Oft ist eine 11-Kilowatt-Wallbox ausreichend.

  • Eichrechtskonformität: Falls die Abrechnung des geladenen Stroms über den Arbeitgeber erfolgt, kann eine eichrechtskonforme Wallbox erforderlich sein. Diese sorgt dafür, dass die abgerechneten Stromkosten den gesetzlichen Anforderungen (MessEG) entsprechen.

  • Laden mit Strom der Solaranlage: Möchte man sein Elektrofahrzeug bevorzugt mit selbst erzeugter Solarenergie laden, ist es wichtig, eine Wallbox zu wählen, die diese Option unterstützt.

In diesem Zusammenhang bietet der Wallbox-Assistent von ADAC e-Charge wertvolle Unterstützung. Nach Beantwortung weniger Fragen erhält man eine Auswahl von geeigneten Wallbox-Modellen.

2. Wo soll die Wallbox installiert werden?

Es lohnt sich, gut zu überlegen, wo die Wallbox montiert werden soll und zu beachten, wo sich der Ladeanschluss des E-Autos befindet.

Generell gilt, die Wallbox dort zu montieren, wo das E-Auto bequem geparkt werden kann. Zudem sollte darauf geachtet werden, wo sich der Stecker des Elektroautos befindet, um dann bequem einparken und das Kabel anschließen zu können.

3. Mit welchem Strom will ich laden?

Man kann die Wallbox über den bestehenden Energiemix laden, mit dem der gesamte Haushalt bereits versorgt wird. Man kann sich aber auch für Ökostrom oder für selbst produzierten Strom mit der eigenen Solaranlage entscheiden.

Die dritte Möglichkeit erfordert eine größere Investition, ist aber ein Schritt zu mehr Unabhängigkeit von den marktüblichen Strompreisen. Nicht vergessen: Neben den staatlichen Zuschüssen und Förderungen von Photovoltaik profitieren ADAC Mitglieder von exklusiven Vorteilen rund um E-Auto, Wallbox und Solarstrom.

Zudem macht eine PV-Anlage in Kombination mit einem Elektroauto sowohl ökologisch als auch ökonomisch Sinn. Der Anschluss einer Wallbox an eine Solaranlage ist auch noch nachträglich möglich. Das Beste daran: Wenn man es schafft, mehrere Tage in der Woche tagsüber das Elektroauto mit dem Strom vom Dach zu laden, können gemäß ADAC Sonnenkilometer-Monitor jährlich knapp 9500 Kilometer mit eigenem Solarstrom zurückgelegt werden und unterm Strich rund 40 Prozent an Stromkosten sowie zwei Drittel CO2 eingespart werden.

Lese-Tipp: Der ADAC Sonnenkilometer-Monitor deckt enormes Sparpotenzial auf, wenn das E-Auto mit dem selbst erzeugten Strom geladen wird.

4. Mit Installations-Check auf Nummer sicher gehen

Wenn man Unterstützung und Beratung benötigt, bietet ADAC e-Charge Home einen Installations-Check – persönlich vor Ort oder per Video-Call – an, bei dem eine zertifizierte Elektrofachkraft die Hauselektrik sowie Parksituation checkt und letztlich die beste Lösung findet. Sofern eine Wallbox-Installation möglich ist, kann ein individuelles Installationsangebot unterbreitet werden.

Kann ich eine Wallbox selbst installieren?

Nein, das ist nicht zulässig. Das muss stets ein Fachbetrieb übernehmen. Der entsprechende Elektroinstallateur haftet für den fachgerechten Einbau. Oft führt dieser auch die Anmeldung der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber durch.

5. Stromanschluss auf Zack?

Die Ladeleistung der Wallbox bestimmt den Stromanschluss. Für beispielsweise 11- oder 22-Kilowatt-Ladestationen ist ein Starkstromanschluss mit einer Netzspannung von 230 beziehungsweise 400 Volt erforderlich.

Verfügt die Garage oder der Carport über keinen Stromanschluss, muss zunächst ein Stromkabel als Anschlussleitung vom Haus gelegt werden.

Ist das Laden des E-Autos via Haushaltssteckdose gefährlich?

Haushaltssteckdosen sind nicht für hohe Dauerlasten ausgelegt. Dadurch kann es zu Überlastung bis hin zu Hitzeentwicklung oder zu Schmorbränden kommen. Der ADAC empfiehlt, E-Autos nur ausnahmsweise an der Haushaltssteckdose zu laden und nach Möglichkeit die Ladeleistung zu reduzieren. Das Laden an der Haushaltsteckdose ist rund dreimal langsamer im Vergleich mit zum Beispiel einer 11-Kilowatt-Wallbox.

Aus Brandschutzgründen sollte man bei der Wallbox-Installation in der Garage auch an einen Rauchmelder denken. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) empfiehlt sensible Rauchmelder, eine Brandschutzbegehung und die Einbeziehung der Gebäudeversicherung.

Die Installation der elektrischen Leitungen muss ein Elektrofachbetrieb durchführen, laut Niederspannungsanschlussverordnung sind solche Arbeiten für Laien verboten. Ändert man als Grundstückseigentümer selbstständig Teile der Elektroinstallation, verliert man seinen Versicherungsschutz und es erlischt außerdem die Gewährleistung durch den Fachbetrieb.

6. Separater Stromzähler notwendig?

Wenn der gesamte Stromverbrauch beispielsweise eines Einfamilienhauses zusammengefasst über den Haus-Stromzähler gemessen und abgerechnet wird, ohne den spezifischen Anteil des Elektroautos berücksichtigen zu müssen, wird kein zusätzlicher Zähler benötigt.

Sollte man jedoch beabsichtigen, den geladenen Strom zu verrechnen – beispielsweise über den Arbeitgeber – kann ein separater oder Wallbox-integrierter Stromzähler erforderlich sein. Nützlich ist eine Wallbox mit Stromzähler auch dann, wenn man sich die Ladetankstelle mit anderen teilen muss, zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus in der Tiefgarage.

Wichtig ist, sich vorweg Gedanken zu machen, welche Funktionen ein extra Stromzähler ermöglichen sollte. Wenn man nur seinen eigenen Stromverbrauch damit messen möchte, kann eine einfache, ungeeichte Lösung ausreichen. Möchte man jedoch seine Ladung kilowattgenau verrechnen, dann kann ein sogenannter MID-konformer Zähler in Frage kommen. Zu beachten ist: Soll ein Zwischenzähler beziehungsweise Zusatzgerät installiert werden, muss ein geeigneter Platz vorhanden sein.

Lese-Tipp: Das E-Auto günstig zu Hause laden? Mehr dazu erfahren im Ratgeber zum Thema Autostromtarife.

7. Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?

Die Inbetriebnahme privater Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ist nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Paragraf 19, Absatz 2 zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) meldepflichtig. Dies betrifft die Neuinstallation von Wallboxen sowie Wallbox-Erweiterungen – unabhängig von ihrer Leistung. Inbegriffen sind ebenfalls mobile Ladestationen. Der ADAC erklärt, wie es geht.

Zudem sollen seit 2024 gemäß Paragraf 14a des EnWG Wallboxen genutzt werden, die vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Denn bei Bedarf (und wenn technisch möglich) werden diese Geräte auf 4,2 Kilowatt gedrosselt, damit das Stromnetz vor möglichen Überlastungen geschützt ist. Für diese Änderung können Nutzer einen ermäßigten Strompreis erhalten. Des Weiteren entfällt die Genehmigungspflicht für steuerbare 22-Kilowatt-Wallboxen. Mehr Informationen zum Regelungswerk der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sowie netzorientierten Steuerung sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur zu finden.

Wenn die Wallbox nicht angemeldet wird? Falls es zu Störungen im lokalen Stromnetz kommt und nicht angemeldete Wallboxen dafür verantwortlich sind, könnten die betroffenen Netzbetreiber theoretisch Schadenersatz von den Personen verlangen, die eine Überlastung verursacht haben.

8. Welche Versicherung für die Wallbox?

Eine Pflichtversicherung für Wallboxen gibt es nicht. Die Absicherung der eigenen Ladestation ist eine persönliche Entscheidung. Auf jeden Fall lohnt sich der prüfende Blick in bereits vorhandene Versicherungsverträge, ob Risiken und Schäden vielleicht bereits abgedeckt sind.

Ob man seine Wallbox am besten über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung (inklusive Feuerversicherung) gegen Diebstahl, Vandalismus und Wasserschäden absichert, sollte man im Gespräch mit seinem Versicherer klären. In vielen Fällen fällt eine festverbaute Wallbox automatisch unter den Schutz der Gebäudeversicherung.

Jedoch, wer ein E-Auto neu kauft oder least, sollte sich nicht nur nach einer speziellen Autoversicherung für Elektroautos erkundigen, sondern auch gleich an die Wallbox-Absicherung denken. Schäden am Elektroauto und der Wallbox durch Marderbiss, technischen Defekt, Folgen eines Blitzeinschlages oder einer falschen Bedienung zahlt die Vollkasko-Versicherung, in der es spezielle Tarife für Elektromobilität gibt.

Unser Tipp: Bei Bedarf mehr zur ADAC E-Autoversicherung mit speziellen E-Leistungen erfahren.