Der ADAC Standpunkt zum Thema Motorradlärm

Der ADAC setzt sich generell für eine Reduzierung von Verkehrslärm ein, ohne dabei die Mobilität einzuschränken. Insbesondere an beliebten Freizeitrouten sind Anwohner vor unnötigen Geräuschemissionen von Motorrädern und anderen geräuschtechnisch modifizierten Fahrzeugen zu schützen. Pauschale Verbote wie lokale Streckensperrungen und Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen oder auch willkürlich eingeführte Grenzwerte für bestimmte Regionen sind jedoch keine (nachhaltige) Lösung des Problems. Die Mehrheit der Motorradfahrer ist ordnungsgemäß und akustisch vernünftig unterwegs und sollte nicht aufgrund einzelner Ausreißer benachteiligt werden. Stattdessen sollten alle technisch möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung ausgeschöpft, eine konsequente Sanktionierung der Verwendung unzulässiger Auspuffsysteme verstärkt und eine verantwortungsbewusste Fahrweise eingefordert werden. Neue Prüfverfahren können kurzfristig zur Zielerreichung nur bedingt beitragen, da sie einerseits nur für neue Modelle gelten und die Regelungen andererseits bis 2024 festgeschrieben sind. Für eine langfristig niedrigere Lärmbelastung fordert der ADAC die Verantwortlichen in Politik und Behörden auf, darauf hinzuwirken, dass die Prüfverfahren und Lärmgrenzwerte im Rahmen der EU-Gesetzgebung (UN-Regelung 41) geändert werden, um bei Motorrädern eine deutliche Lärmreduzierung zu erreichen. Insbesondere soll kurzfristig der Bereich, in dem die zusätzlichen Bestimmungen zu Geräuschemissionen (ASEP 2.0) erfüllt werden müssen, von 80 km/h auf 100 km/h erweitert werden (Euro-5b-Regelung).
Der ADAC fordert die Verantwortlichen in der Politik und beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf, darauf hinzuwirken, dass die Prüfverfahren und Lärmgrenzwerte im Rahmen der EU-Gesetzgebung (UN-Regelung 41) geändert werden, um bei Motorrädern eine deutliche Lärmreduzierung zu erreichen.
Insbesondere soll kurzfristig der Bereich, in dem die zusätzlichen Bestimmungen zu Geräuschemissionen (ASEP 2.0) erfüllt werden müssen, von 80 km/h auf 100 km/h erweitert werden (Euro-5b-Regelung).
Darüber hinaus appelliert der ADAC an die Hersteller, entsprechend der negativen Reaktionen in der Bevölkerung auf unliebsamen Motorradlärm sensibler mit dem Thema umzugehen und für bereits verkaufte Motorräder im Bestand freiwillige Nachrüstmöglichkeiten oder Updates anzubieten, die das Geräuschniveau senken. Die Hersteller sollten freiwillig auf Soundtuning und hohes Geräuschniveau abseits des Prüfzyklus zu verzichten und ihre Produkte so geräuscharm wie nur möglich zu konfigurieren.
Die pauschale Forderung nach Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen für Motorräder lehnt der ADAC entschieden ab.
Lokale Maßnahmen, wie die Errichtung von Lärmdisplays, anlassbezogener Kontroll-(schwer)punkte können dazu beitragen, eine nachhaltige Lärmminderung vor Ort (saisonal) zu erzielen. Streckensperrungen sind insofern nur dann zu rechtfertigen, wenn alle anderen Optionen ohne Erfolg geblieben sind. So können bspw. Tempolimits von 70 km/h außerhalb von Ortschaften unmittelbar vor und nach dem Ortsschild helfen, ein abruptes und lärmintensives Beschleunigen bzw. Bremsen an der Ortsgrenze zu vermeiden.
Die individuelle Fahrweise hat sehr großen Einfluss auf das Geräuschniveau. Der ADAC appelliert an die Motorradfahrer, möglichst vernünftig, leise und umweltverträglich zu fahren.