Warndreieck "Micro"

In den ADAC Geschäftsstellen gibt es das Warndreieck „Micro“
In den ADAC Geschäftsstellen gibt es das Warndreieck „Micro“© THHORSTEN MALINOWSKI

Ein Warndreieck soll Unfälle verhindern und muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Dies gilt auch für Quads. Nur Krafträder, Krankenfahrstühle und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen benötigen kein Warndreieck.

In den ADAC Geschäftsstellen gibt es das Warndreieck „Micro“:

  • schnell aufzustellen

  • einfache Handhabung

  • geringes Packmaß (B×H×T): 43×4,5×3 cm

  • Pflicht für Pkw, ATV, Quads, Trikes, Gespanne etc.

  • entspricht ECE R27



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