Warndreieck "Micro"
Ein Warndreieck soll Unfälle verhindern und muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Dies gilt auch für Quads. Nur Krafträder, Krankenfahrstühle und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen benötigen kein Warndreieck.
In den ADAC Geschäftsstellen gibt es das Warndreieck „Micro“:
schnell aufzustellen
einfache Handhabung
geringes Packmaß (B×H×T): 43×4,5×3 cm
Pflicht für Pkw, ATV, Quads, Trikes, Gespanne etc.
entspricht ECE R27