Änderungen im Vereinsrecht. Wissen für Ortsclub-Vorstände

Die Corona-Krise betrifft auch die Handlungsfähigkeit von Vereinen. Das I. Quartal ist bereits zu Ende, Organbestellungen sind ausgelaufen und turnusmäßige Sitzungen stehen an. Zusätzlich ist weiterer Abstimmungsbedarf durch die aktuelle Situation entstanden. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten zur Versammlung stark beschränkt bis unmöglich.
Das Corona-Krisenpaket, mit dem der Gesetzgeber breitgefächert existenzielle Coronavirusfolgen abwenden möchte, ist am 28. März in Kraft getreten. Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie" bringt massive gesetzliche Änderungen u. a. auch im Vereinsrecht mit sich.
In einem Webinar, welches vom ADAC Südbayern und Hessen-Thüringen für interessierte ADAC Ortsclub-Vorstände organisiert wurde, stand Stefan Wagner, Jurist und Vereinspraktiker aus Dresden, den OC-Vorständen Rede und Antwort. Die rund 110 Webinarteilnehmer wurden allumfassend zu den Gesetzesänderungen informiert und beraten.
Die wichtigsten FAQ's aus dem Webinar finden Sie hier zum Nachlesen.
Weiterführende Informationen und Arbeitshilfen/ Broschüren zum Thema Satzung, Mitgliederversammlung und Vereinsrecht finden Sie auch auf der Website von Stefan Wagner.
Außerdem möchten wir Sie herzlichst einladen am 27. April an einer offenen Sprech- & Fragerunde rund um diese Themen online teilzunehmen. Weitere Informationen dazu gibt es demnächst auf unserer Website.