ADAC Vertragsanwälte in Südbayern

Als ADAC Mitglied haben Sie Anspruch auf Rechtsberatung in allen Fällen, die mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen zusammenhängen.

Wird der ADAC Vertragsanwalt über den Rahmen einer Beratung hinaus tätig, wie z.B. Schreiben eines Briefes, Beschaffung von polizeilichen  Ermittlungsakten, Verteidigung von Strafsachen usw., so erfolgt dies NICHT auf Kosten des ADAC. Wer nicht rechtschutzversichert ist, muss also für die Kosten selbst aufkommen.

Wir betonen ausdrücklich, dass Sie sich im Anschluss an die Beratung an jeden anderen Anwalt Ihres Vertrauens wenden können. In der Wahl des Anwalts sind Sie frei.