Umweltbonus – Das ändert sich zum Jahreswechsel

Bisher herrschte Unklarheit über das Fortbestehen von Umweltbonus und Innovationsprämie.
Besonders ärgerlich für Kunden, welche Ihr E-Fahrzeug schon längst bestellt, aber noch nicht geliefert bekommen haben. Der Unmut entsteht, da der Förderantrag an das Datum der Zulassung des neuen Fahrzeugs gebunden ist. Durch die aktuell langen Lieferzeiten ist keine Planungssicherheit für die Käufer gegeben und die Verunsicherung ist groß. In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 26.07.2022 wird die neu beschlossene Förderungsstrategie nun bekanntgegeben.
Keine Förderung mehr für Hybridfahrzeuge
Hybridfahrzeuge werden nach dem 31.12.2022 nicht mehr gefördert – Batterieelektrische oder mit Brennstoffzellen ausgestattete Fahrzeuge jedoch schon. Zu beachten ist die niedrigere Fördersumme im Jahr 2023, besonders wenn sich die Auslieferung ins nächste Jahr verschiebt!
Wie hoch ist die Förderung ab 2023?
Nach aktuellem Stand ist die Förderung folgendermaßen vorgesehen:
Ab dem 01.01.2023:
Nettolistenpreis bis 40.000€ -> 4.500€ Förderung
Nettolistenpreis zwischen 40.000€ und 65.000€ -> 3.000€ Förderung
Ab dem 01.09.2023:
Die Förderung wird auf Privatpersonen begrenzt
(Unterstützung für Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen
ist nach dem BMWK noch ungeklärt)Förderungshöhe wie ab dem 01.01.2023
Ab dem 01.01.2024:
Förderung nur bis 45.000€ Nettolistenpreis -> 3.000€ Förderung
Weiterhin nur für Privatpersonen
Die angegebenen Beträge bestehen bereits aus dem Umweltbonus und der Innovationsprämie. Zudem ist vorgesehen, dass diese weiterhin um die Hälfte der Gesamt-Bundesförderung von den Kraftfahrzeugherstellern ergänzt werden. Zu beachten ist, dass der Klima- und Transformationsfond nun schrittweise verringert wird. Ist dieser erschöpft, wird kein Umweltbonus mehr ausgezahlt. Für 2023 sollen es noch 2,1 Milliarden Euro und für 2024 1,3 Milliarden Euro sein. Zum Vergleich: 2022 standen noch 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Entgegen der Bestandsschutz Forderung des ADAC ist die Auszahlung nach wie vor an das Zulassungsdatum und nicht an den Kauf des Fahrzeugs gebunden. Bei der Dienstwagen-Regelung werden die Steuervorteile voraussichtlich beibehalten.
Weitere Informationen:
BMWK - Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“
Elektroauto-Förderung: Alles zum Umweltbonus | ADAC
Ansprechpartner
Lukas Sülter
Telefon: 0431 6602 130
E-Mail: adac-verkehr-und-technik@sho.adac.de