Flug annulliert? So handeln Sie richtig!

Flugbuchung online

Sie stehen mit Gepäck am Flughafen und Ihr Flug geht nicht? So gehen Sie als betroffener Reisender bei einer Flugannullierung, erheblicher Verspätung oder Umbuchung Ihres Fluges vor:

Erste Schritte:

  • Holen Sie beim Ansprechpartner der ausführenden Fluggesellschaft Informationen zur Sachlage ein.
  • Lassen Sie sich den Grund der Nichtbeförderung/ Flugannullierung/ Flugverspätung bestätigen.
  • Sammeln und sichern Sie Nachweise für Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
  • Fragen Sie Mitreisende als Zeugen nach ihren Kontaktdaten.
  • Bei einer Pauschalreise: Kontaktieren Sie zusätzlich den Reiseveranstalter.

Soll die Reise nicht mehr angetreten werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des Flugticketpreises und möglicher Weise auf eine Ausgleichszahlung (siehe unten) und in Ausnahmefällen auch Anspruch auf Erstattung eines Ersatzfluges. Wenn die Reise trotzdem angetreten werden soll, dann fordern Sie eine gleichwertige Ersatzbeförderung bei der Fluggesellschaft bzw. vom Reiseveranstalter. Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug oder eine anderweitige Beförderung (z.B. mit der Bahn) zum Endziel.

Verpflegung und Hotelübernachtung: Ab zwei Stunden Wartezeit steht Ihnen eine Verpflegung mit Essen und Getränken zu. Zudem haben Sie Anspruch auf mindestens zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (wie z.B. Telefon oder Fax). Wird der Ersatzflug erst am nächsten Tag durchgeführt, können Sie ein Hotel für die Übernachtung sowie den Transport dorthin und zurück verlangen.

Ausgleichszahlung: Darüber hinaus können Sie bei Nichtbeförderung, Flugannullierung oder 3-stündiger Verspätung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro geltend machen, je nach Länge der Flugstrecke. Die Fluggesellschaft kann die Ausgleichszahlung nur verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (z.B. Unwetter, Streik, Naturkatastrophen, politische Unruhen).