Bußgeldkatalog

Die Hessische Landesregierung und der ADAC Hessen-Thüringen engagieren sich seit vielen Jahren gemeinsam für die Verkehrssicherheit. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist, die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer immer wieder dafür zu sensibilisieren, dass die Einhaltung von Regeln den Straßenverkehr für alle Beteiligten sicherer und flüssiger macht.
Überarbeitete Bußgeldkatalog-Verordnung gilt seit dem 9. November 2021
Mit der Broschüre "Bußgeldkatalog" wollen die Hessische Landesregierung und der ADAC Hessen-Thüringen den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern die Einhaltung der Regeln erleichtern. Denn die am 28. April 2020 in Kraft getretene 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat zahlreiche Neuerungen gebracht – etwa zur Stärkung des Radverkehrs und des Carsharings.
Aber auch die Bußgeldkatalog-Verordnung ist überarbeitet worden; die betreffenden Änderungen gelten seit dem 9. November 2021. Danach können vor allem sicherheitsrelevante Verstöße nun deutlich strenger geahndet werden. Dies macht ganz deutlich: So etwas wie „Kavaliersdelikte“ gibt es nicht – am allerwenigsten im Straßenverkehr.
