Tipps für die Reisebuchung

Eine Mutter bucht eine Reise im Internet, das Kind schaut zu
Reisebuchung online: Achten Sie auf richtige Daten und die korrekte Schreibweise Ihres Namens© Shutterstock/ NDAB Creativity

Ferienhaus, Ferienwohnung, Pauschalreise oder Flug buchen: Das Angebot ist riesig, und die Buchung im Internet geht schnell und bequem. ADAC Juristen erklären, was Sie dabei beachten sollten.

  • Geklickt ist gebucht: Kein Widerruf bei Online-Reisebuchung

  • Ferienhaus oder Ferienwohnung: Vorsicht vor gefälschten Anzeigen

  • Reise nur mit gültigem Ausweis und richtigem Ticket

Sie sind urlaubsreif? ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps für die Online-Buchung. Außerdem: Wie Sie sich vor Betrügern schützen und wie man Schreibfehler auf dem Ticket korrigieren kann.

Kein Widerruf bei Online-Reisebuchung

Beim Kauf von Waren im Internet oder am Telefon haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (sog. Fernabsatzverträge).

Online-Buchungen bindend

Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie im Internet einen Flug, ein Hotel oder eine Pauschalreise buchen. Der Grund: Für diese Vertragsarten gilt das Widerrufsrecht nicht. Darüber müssen Sie vor oder bei der Buchung nicht belehrt werden. Überlegen Sie daher genau, ob Sie im Internet auf "Jetzt buchen" klicken.

Rücktritt statt Widerruf

Wenn Sie die gebuchte Reise nicht antreten können, können Sie die Buchung stornieren oder vom Reisevertrag zurücktreten. Das ist aber nicht immer kostenlos möglich.

Unzulässige Gebühren bei Flugbuchung: Sammelklage geplant

Manche Online-Portale verlangen bei der Buchung eines Fluges zusätzlich zum Flugpreis eine Gebühr (sogenannte "Service Fee"), wenn man nicht mit einer bestimmten Kreditkarte zahlt oder an einem kostenpflichtigen Kundenprogramm teilnimmt. So eine Gebühr ist rechtlich unzulässig. Mit einer Sammelklage sollen betroffene Reisende ihr Geld zurück bekommen*.

Fake-Angebote bei Ferienunterkünften

Die Nachfrage nach Ferienhäusern und -wohnungen ist hoch. Betrügerinnen und Betrüger versuchen, daraus Kapital zu schlagen. Sie schalten gefälschte Anzeigen auf Online-Portalen wie z.B. Airbnb, Kleinanzeigen oder Fewo-Direkt. Sie bieten mit schönen Bildern und zu unglaublich günstigen Preisen Ferienunterkünfte an, die es gar nicht gibt oder die schon anderweitig vermietet sind.

So erkennen Sie gefälschte Anzeigen

  • Angebot zu schön, um wahr zu sein: Seien Sie misstrauisch bei ungewöhnlich günstigen Preisen in Kombination mit idyllischen Bildern von der Unterkunft.

  • Vorkasse: Anstatt einer Anzahlung bei der Buchung wird der gesamte Mietpreis, unabhängig vom Reisezeitpunkt, im Voraus verlangt.

  • Zahlung außerhalb der Vermittlungsplattform oder über Treuhand-Service: Zahlen Sie die Miete oder die Anzahlung nicht außerhalb der Plattform. Lassen Sie die Finger von dem Angebot, wenn die Zahlung über einen Treuhand-Service wie Western Union abgewickelt wird. Betrüger verwenden oft solche Treuhand-Dienste.

  • Unterkunft nur vage beschrieben: In seriösen Anzeigen sind die angebotenen Ferienhäuser/Ferienwohnungen genau beschrieben. Ist das nicht der Fall, könnte das Absicht sein.

  • Erreichbarkeit des Vermieters: Die Kontaktdaten des Vermietenden sind nicht oder unvollständig angegeben oder er ist nur per E-Mail bzw. WhatsApp zu erreichen. Seien Sie misstrauisch.

  • Kommunikation außerhalb der Buchungsplattform: Vorsicht ist geboten, wenn nur der erste Kontakt über das Online-Portal stattfindet und alles Weitere außerhalb der Plattform besprochen werden soll.

Was tun, wenn Sie hereingefallen sind?

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und informieren Sie das Online-Portal über das Fake-Angebot. Wenn Sie schon bezahlt haben, kontaktieren Sie Ihre Bank und klären Sie, ob eine Rückbuchung des Geldes möglich ist.

Reise nur mit gültigem Ausweis

Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig ist. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Reise noch mindestens sechs Monate gültig ist.

Reise in der EU

Wenn Sie in ein EU-Land reisen, können Sie sich von der Bundespolizei einen sogenannten Reiseausweis* ausstellen lassen, wenn Ihr Ausweis/Reisepass abgelaufen ist. Dieser gilt für die Dauer der Reise, höchstens aber für einen Monat. Andere Staaten müssen die Ersatzpapiere nicht anerkennen. Wenn Sie damit verreisen, geschieht dies auf eigenes Risiko. In viele europäische Länder* können Sie mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis einreisen.

Reisen innerhalb der EU: Ausweis mitnehmen

Bei Reisen innerhalb der EU müssen Unionsbürger ein Ausweisdokument dabeihaben. Nur der Führerschein reicht nicht aus. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteil vom 6.10.2021, Az.: C‑35/20). Das verstoße nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit, so die Richter. Allerdings dürfe einem EU-Bürger die Einreise in einen Mitgliedstaat der EU nicht verweigert werden, wenn er kein Ausweisdokument vorlegen kann.

Reise außerhalb der EU

Die Einreise in Nicht-EU-Länder ist meist nur mit einem Reisepass möglich. Für manche Länder benötigen Sie zusätzlich ein Visum.

Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass brauchen, können Sie sich beim Passamt einen Pass im Eilverfahren ausstellen lassen. Das dauert in der Regel vier Werktage. Sie können auch einen vorläufigen Reisepass beantragen. Diesen können Sie sofort mitnehmen. Er gilt für ein Jahr, hat aber einen Nachteil: Er wird nicht überall anerkannt.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiselandes.

Video mit ADAC Clubjuristin Ellen Stamer

Was tun, wenn der Pass abgelaufen oder verloren ist? ADAC Clubjuristin gibt Tipps im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Eigener Pass für Kinder

Kinder brauchen im Ausland einen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Die Eintragung der Kinder im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich. Hier finden Sie weitere Informationen zum Reisepass für Kinder.

Pass im Urlaub verloren oder gestohlen

Wie Sie sich gegen einen Diebstahl Ihrer Papiere schützen können und was Sie tun müssen, wenn Ihr Ausweis oder Pass im Urlaub gestohlen wurde.

Ticketbuchung: Namen richtig schreiben

Geben Sie bei der Buchung eines Fluges Ihren Namen exakt so an, wie er in Ihrem Ausweis steht. Bei Spitznamen oder abgekürzten Vornamen gibt es Probleme beim Einchecken. Die nachträgliche Namensänderung im Ticket oder die Korrektur von Tippfehlern kann je nach Airline hohe Gebühren verursachen.

Gut zu wissen: Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Reiseveranstalter oder -vermittler bei der Buchung einen Tippfehler gemacht hat. Wenn Sie den Fehler verursacht haben, können Sie keinen Schadenersatz verlangen.

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Korrektur eines Tippfehlers kostet

Die Airline nimmt Sie nicht mit, wenn der Name auf dem Flugticket nicht mit Ihrem Pass bzw. Personalausweis übereinstimmt. Ob die Korrektur eines Tippfehlers möglich ist und ob dafür Gebühren anfallen, hängt von den Beförderungsbedingungen der Airline ab. Von der kostenlosen Korrektur innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Buchung bis hin zur Erhebung von hohen Gebühren ist alles möglich. Fragen Sie bei Ihrer Airline nach.

Frisch verheiratet: Namen ändern

Wenn Sie nach der Hochzeit einen neuen Namen haben, müssen Sie beim zuständigen Passamt einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Die Anfertigung dauert meist mehrere Wochen. Wenn das für die Buchung zu knapp wird, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Damit können Sie bei der Buchung eines Fluges schon den neuen Familiennamen angeben.

Bei manchen Passämtern können Sie den Reisepass mit dem neuen Namen schon vor der Hochzeit beantragen. Den neuen Ausweis bekommen Sie dann direkt nach der Heirat ausgehändigt.

Reisebuchung per Handy: Akku leer – was tun?

Bordkarte, Bahnticket, Hotelvoucher – die Reisebuchung per Handy ist einfach. Doch was tun, wenn der Akku leer ist, die Buchungsbestätigung nicht gespeichert oder das Handy verloren wurde?

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