Neuwagengarantie: Wer gibt wie viel?

Autos stehen in einer Reihe
Deutsche Hersteller geben meist zwei Jahre Garantie beim Neuwagenkauf© iStock.com/welcomia

Zwei Jahre Neuwagengarantie ist bei deutschen Autoherstellern üblich. Dass da noch Spielraum ist, zeigt ein Blick ins Ausland. Dort gibt es meist vier Jahre, bei asiatischen Unternehmen sogar oft bis zu sieben Jahre Herstellergarantie.

  • Garantie: Versprechen über die Haltbarkeit des Autos

  • Welcher Hersteller gibt wie lange Garantie für Lack und Durchrostung?

  • Garantie besteht neben Sachmängelhaftung

Mängel am neuen Auto sind in der Regel doppelt abgesichert: über die gesetzliche Sachmängelhaftung und die Neuwagengarantie. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welcher Hersteller wie lange Garantie gibt und was eine Neuwagengarantie wert ist.

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Was ist eine Garantie?

Beim Neuwagenkauf ist es üblich, dass für das Auto eine Hersteller- oder Neuwagengarantie gegeben wird. Sie ist ein Vertrag zwischen Kunde und Garantiegeber (Verkäufer oder Hersteller/Importeur) und ein Versprechen über die Haltbarkeit des Autos. Sie gilt je nach Hersteller zwischen zwei und sieben Jahre ab Zulassung. Mängel am Auto werden im Rahmen der Garantiebedingungen beseitigt.

Eine Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Sie kann daher vom Hersteller an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Oft beschränken sich Garantien auf bestimmte Fahrzeugteile. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist, dass das Auto nach den Vorgaben des Herstellers regelmäßig gewartet wird.

Wichtig zu wissen: Verschleiß wie abgenutzte Bremsbeläge und Betriebsstoffe sind von Garantien nicht abgedeckt.

Diese Garantien gibt es

Inhalt und Umfang von Garantien können erheblich voneinander abweichen. Daher sollten Sie vor allem bei kostenpflichtigen Garantien die jeweiligen Bedingungen genau vergleichen.

Diese Arten von Garantien gibt es:

  • Neuwagengarantie: Neufahrzeuge erhalten in der Regel eine kostenlose Garantie vom Hersteller.

  • Lack- bzw. Durchrostungsgarantie sind meist in der Neuwagengarantie enthalten.

  • Anschlussgarantie: Diese können Sie beim Kauf oder nach Ablauf der Neuwagengarantie gegen Bezahlung abschließen.

So viel Garantie geben die Hersteller auf Neuwagen 

Inhalt und Umfang der Herstellergarantien können erheblich voneinander abweichen. ADAC Juristen haben einen Überblick über die Laufzeiten der Garantien zusammengestellt. Diese Übersicht bezieht sich auf Neuwagen mit einem Verbrennungsmotor.

Hersteller

Neuwagen

Durchrostungs- und Lackgarantien

Alfa Romeo

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 8 Jahre, Lack: 2 Jahre

Audi

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre

BMW/Mini

Keine Garantie, aber ohne Kilometerbegrenzung auf 3 Jahre erweiterte Sachmängelhaftung bzw. 3 Jahre ab EZ 1.11.2016

Durchrostung: 12 Jahre erweiterte Sachmängelhaftung

Citroën

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 12 Jahre, Lack 2 Jahre

Dacia

3 Jahre oder 100.000 km*

Durchrostung: 6 Jahre, Lack: 2 Jahre

Fiat

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 7 Jahre, Lack: 2 Jahre

Ford

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 2 Jahre

Honda

3 Jahre oder 100.000 km*

Durchrostung: 5 bis 12 Jahre je nach Bauteil, Lack: 3 Jahre

Hyundai

Bis zu 5 Jahre je nach Modell und ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: bis zu 12 Jahre je nach Modell, Lack: bis zu 5 Jahre

Jaguar

Abhängig von Modell und Erstzulassung: 3 Jahre oder 100.000 km*

Seit 01.07.2022: Für alle Modelle 5 Jahre oder 150.000 km*

Durchrostung: 6 Jahre, Lack: 3 Jahre

Jeep

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 7 Jahre, Lack: 2 Jahre

KIA

7 Jahre oder 150.000 km*, Batterie: 2 Jahre, Audio-, Entertainment- und Navigationssystem: 3 Jahre

Durchrostung: modellabhängig 7 bis 12 Jahre oder 150.000 km*,Lack: 5 Jahre oder 150.000 km*

Lancia

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 8 Jahre, Lack: 2 Jahre

Land-Rover

3 Jahre oder 100.000 km*

Durchrostung: 6 Jahre, Lack: 3 Jahre

Lexus

3 Jahre oder 100.000 km*

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre

Mazda

3 Jahre oder 100.000 km*

Ab Erstzulassung 01.03.2022: 6 Jahre oder 150.000 km*

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre

Mercedes

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: bis zu 30 Jahre

Mitsubishi

5 Jahre oder 100.000 km* (die ersten 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung)

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 5 Jahre oder 100.000 km* (die ersten 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung)

Nissan

3 Jahre oder 100.000 km*

Durchrostung: 12 Jahre, Lack 3 Jahre

Opel

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Duchrostung: bis zu 12 Jahre je nach Modell

Peugeot

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 2 Jahre

Porsche

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 10 Jahre, Lack: 3 Jahre

Renault

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung Talisman und Koleos II: 3 Jahre NW-Garantie die ersten 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung, im 3. Jahr bis 150.000 km*)

Durchrostung: bis zu 12 Jahre je nach Modell, Lack: bis zu3 Jahre je nach Modell

Seat

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre

Škoda

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: bis zu 12 Jahre je nach Modell, Lack: 3 Jahre

Smart

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: bis zu 12 Jahre, Lack: 2 Jahre

Subaru

5 Jahre oder 160.000 km*

Durchrostung: bis zu 12 Jahre, Lack: 3 Jahre

Suzuki

3 Jahre oder 100.000 km*

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre

Toyota

3 Jahre oder 100.000 km*

Durchrostung: 12 Jahre bei den meisten Modellen, Lack: 3 Jahre bei den meisten Modellen

VW

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre

Volvo

2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Durchrostung: 12 Jahre bei den meisten Modellen, Lack: 2 Jahre

* Je nachdem, was zuerst erreicht wird. (Alle Angaben ohne Gewähr, ADAC Juristische Zentrale, Stand 04/22)

Garantie besteht neben Sachmängelhaftung

In den ersten beiden Jahren nach dem Kauf eines neuen Autos sind Sie doppelt abgesichert.

Gesetzliche Sachmängelhaftung

Ihr Verkäufer haftet zwei Jahre im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung für Fehler, die bereits bei der Übergabe vorlagen.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung ist im Vergleich zur Garantie das stärkere Recht. Sie können bei einem Mangel zunächst Nacherfüllung (d.h. Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Autos) verlangen. Ist der Mangel nach dem zweiten Reparaturversuch immer noch vorhanden, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Gleiche gilt, wenn die Nachlieferung ausbleibt oder vom Verkäufer verweigert wird.

Neuwagengarantie

Daneben können Sie sich aus der Neuwagengarantie an den Hersteller wenden. Bei der Garantie spielt es keine Rolle, wann der Mangel auftritt. Die Garantie gibt nur das Recht zur kostenlosen bzw. kostenanteiligen Reparatur. Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises gibt es bei der Garantie nicht.

Gebrauchtwagengarantie

Vorsicht bei kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantien: Diese decken Reparaturkosten ab einem bestimmten Fahrzeugalter und/oder einer bestimmten Laufleistung oft nur noch anteilig ab. Prüfen Sie daher genau, ob der Kauf einer solchen Garantie für den Gebrauchtwagen noch Sinn macht.