Wo es nach dem Aus der KfW-Wallbox-Förderung noch Geld gibt
Die KfW-Förderung für Wallboxen in Kombination mit Solaranlage und -speicher wird 2024 nicht fortgesetzt. Manche Länder und Kommunen zahlen allerdings noch Zuschüsse.
KfW fördert den Kauf von Wallbox, Solaranlage und -speicher nicht mehr
200 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt stehen 2024 doch nicht Verfügung
Diese Bundesländer und Kommunen zahlen eigene Zuschüsse
2023 hat der Bund eine Wallbox-Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim gestartet. Wie das Bundesverkehrsministerium dem ADAC mitteilte, stehen für das Programm "Solarstrom für Elektroautos"* der KfW-Bank in diesem Jahr keine weiteren Fördermittel zur Verfügung. Der Grund: In der Finanzplanung der Regierung klafft eine Milliardenlücke. Die Ampelkoalition muss deshalb Prioritäten bei ihren Ausgaben setzen. Wichtiger sei etwa, in den Ausbau der bundesweiten Ladeinfrastruktur zu investieren, hieß es.
2023 hatte das Verkehrsministerium rund 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, für 2024 waren ursprünglich weitere 200 Millionen Euro angekündigt worden. Die Förderung sollte Privatpersonen, die ein Haus besitzen und selbst bewohnen, finanziell unterstützen, wenn sie bei sich eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlage und -speicher installieren. Die staatlichen Fördermittel waren vergangenes Jahr in kürzester Zeit ausgeschöpft. Bereits erfolgte Förderzusagen sollen in vollem Umfang finanziert werden können.
Förderprogramm bei der KfW
Anspruch auf die staatliche Wallbox-Förderung hatte nur, wer sich die drei Komponenten (Wallbox, Solaranlage, Speicher) fabrikneu anschafft. Zum Zeitpunkt des Förderantrags durfte noch nichts bestellt sein. Weitere Voraussetzung: Ein selbst genutztes, rein elektrisches Auto ist vorhanden oder bestellt. Im Fall eines Leasings musste der Vertrag mindestens zwölf Monate laufen. Die Förderung war online zu beantragen.
Das Förder-Paket umfasste leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlage und -speicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Darüber hinaus war ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden (die Rückspeisung von Strom aus dem Auto in den Haushalt) möglich. Damit gab es maximal 10.200 Euro für die Kombination der drei Komponenten.
Für den Erwerb und die Errichtung der Komponenten gab es folgende Förderung:
Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt Leistung: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal
Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro
Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Kapazität: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten ließen sich neben den Ausgaben für die Geräte auch Leistungen berücksichtigen, die für deren Nutzung notwendig sind: Zum Beispiel der Einbau und Anschluss der kompletten Anlage am eigenen Wohngebäude inklusive aller Installationsarbeiten sowie ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage. Die Einbaumaßnahmen müssen durch Fachunternehmen durchgeführt werden.
Ab März 2024 müssen die 2023 geförderten Privathaushalte nachweisen, dass sie ihre Vorhaben nach den KfW-Anforderungen durchgeführt haben. Belege zum Kauf, Einbau und Anschluss der Komponenten sind im Kundenportal der Bank hochzuladen. Stimmt alles, findet danach die Auszahlung statt. Nach der Inbetriebnahme muss das geförderte Gesamtsystem mindestens für sechs Jahre genutzt werden.
Weitere Zuschüsse von Bundesländern
Auch einige Bundesländer unterstützen Privatleute und Unternehmen finanziell beim Aufbau von Ladeinfrastruktur.
In Nordrhein-Westfalen gibt es Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur*. Das Land übernimmt bei Mehrfamilienhäusern bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Maximum sind 1000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der Kosten bis maximal 50.000 Euro gefördert. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten: Sie beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Anträge dürfen in NRW private Personen stellen, die Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen haben, Vermietende oder Mietende von Immobilien sind oder Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Freiberufler und Unternehmen können Geld erhalten, wenn sie Wallboxen für Mietgebäude und an Wohnungseigentumsanlagen errichten. Technische Voraussetzung für alle ist die Stromherkunft aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel durch einen Ökostromtarif oder eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
Und in Baden-Württemberg können dort ansässige Firmen und Privatleute über die L-Bank, die Förderbank des Landes, Fördermittel für den Kauf eines E-Autos oder eine Wallbox* beantragen. Voraussetzung: Sie müssen über eine eigene Photovoltaik-Anlage verfügen. Für den Elektro-Pkw gibt es dann 1000, für die Wallbox 500 Euro.
Geld von Stadtwerken und Kommunen
In einigen Städten und Gemeinden gibt es für Stromkundinnen und -kunden ebenfalls die Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen. Denn manche Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, finanzieller Förderung des Einbaus einer Wallbox oder verbilligtem Strom.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer einen Pkw mit Batterie besitzt, kauft aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Strom – wird also in Zukunft zu einer besseren Kundin bzw. einem besseren Kunden.
Im Grunde sind diese Zuschüsse also nichts anderes als Kundenbindungsprogramme. Das bedeutet auch: Niemand sollte sich von ein paar Hundert Euro extra dazu verleiten lassen, einen zu teuren Stromvertrag abzuschließen – am Tarifvergleich führt für Umsteigerinnen und Umsteiger auf die Elektromobilität kein Weg vorbei. Wer aber seinem örtlichen Energieversorger treu bleiben oder zu ihm wechseln will, sollte sich nach Förderangeboten erkundigen.
Übersicht: Diese Städte und Gemeinden fördern Wallboxen
Stadt | Wie viel wir gefördert | Was wird gefördert | Weitere Informationen |
---|---|---|---|
Ahaus | 40 kWh | Anmeldung einer Ladeeinrichtung | |
Castrop-Rauxel | 100 Euro | Anschaffung einer privaten Ladestation, Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom über die Stadtwerke Castrop-Rauxel | |
Dachau | 125 Euro | Kauf der Wallbox über Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf Stromrechnung | |
Düsseldorf | max. 50 Prozent der Gesamtkosten | Förderung erhält, wer ein E-Auto besitzt und u.a. eine Photovoltaik-Anlage besitzt oder Ökostrom bezieht | |
Frankfurt/Oder | 500 Euro | (max.) beim Kauf eines FF-Home-Chargers; Voraussetzung: ein Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag bei den Stadtwerken | |
Fulda | 200 kWh Ökostrom | Bei Kauf einer privaten E-Ladestation, nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH | |
Fürth | 200 Euro | Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation | |
Grünwald | max. 1500 Euro / Ladepunkt | für Einbau und Beratung | |
Heidelberg | 50 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000 Euro | Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Heidelberg | |
Höxter | 100 Euro | Anschaffung einer Wallbox, gültig nur im Versorgungsgebiet der Gas-und Wasserversorgung Höxter GmbH | |
Konstanz | Bis zu 150 Euro | Bei Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur, versorgt im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus | |
Limburg | Bis zu 25 Prozent der Nettokosten, max. 500 Euro | Gefördert werden der Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur | |
Mainz | 400 Euro | Förderung für eine E-Wandladestation, die Stromversorgung muss mit Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke erfolgen | |
München | max. 40 Prozent der Anschaffungs-Nettokosten, Installation bis 500 Euro / Ladepunkt | Normal- und Schnellladestationen, Planung, Montage und Installation | |
Kreis Segeberg | max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten | Ladestationen, inklusive Erdarbeiten und Installation (Fördertopf für 2023 ausgeschöpft) |
Sollten Ihnen weitere Förderprogramme bekannt sein, schreiben Sie an redaktion@adac.de
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