Datenschutzinformation für das THG-Portal des ADAC 2023
1. Überblick und Geltungsbereich
Die folgende Datenschutzinformation gilt für das „THG-Portal des ADAC“, das unter den URLs https://thg-bonus.adac.de und https://allianz-thg-quote-verkaufen.adac.de/ abrufbar ist.
Diese Datenschutzinformation enthält die gemäß Art. 13 und Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung 2017/679/EU („DSGVO“) erforderlichen Informationen für Sie als Nutzer des THG-Portals des ADAC und erläutert, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wenn Sie das THG-Portal des ADAC aufrufen und nutzen.
Im THG-Portal des ADAC wird nur ein technisch unbedingt erforderliches Cookie eingesetzt. Informationen gemäß § 25 Abs. 1 Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) zum Setzen des Cookies und den Zugriff darauf erhalten Sie unter 4.8.
Für das THG-Portal des ADAC finden
die „Cookie-Einstellungen“ und
der zugehörige Consent Banner,
die für andere Online-Angebote und -Dienste der ADAC-Markengesellschaften auf www.adac.de gelten, keine Anwendung. Denn das THG-Portal des ADAC ist insoweit technisch separiert.
2. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Dienste und Funktionen des THG-Portals des ADAC ist:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. („ADAC“)
Hansastraße 19
80686 München
Telefon: (089) 7676-0
3. Kontakt des Datenschutzbeauftragten
Den Datenschutzbeauftragten des ADAC erreichen Sie unter:
Hansastraße 19
80686 München
Fax: 089 76 76 53 62
E-Mail: dsb-mail@adac.de
4. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Datenkategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer)
4.1. Aufruf des THG-Portals des ADAC
Bei jedem Aufruf des THG-Portals des ADAC, werden folgende Daten („Protokolldaten“) über Ihren Zugriff verarbeitet:
IP-Adresse Ihres zugreifenden Rechners
URL der verweisenden Webseite (Referrer URL)
abgerufene Datei
Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
Browsertyp und -version
Betriebssystem und -version.
Der ADAC verarbeitet diese Daten, um
Ihnen den Aufruf des THG-Portal und seiner Funktionalitäten zu ermöglichen,
Ihnen das THG-Portal auf Ihrem Endgerät gut lesbar anzuzeigen sowie
Systemsicherheit und -stabilität zu gewährleisten und Cyberattacken nachzuverfolgen.
Wenn Fehler beim Laden der Webseite oder bei Nutzung der Funktionalitäten auftreten, werden die Protokolldaten zusammen mit den von Ihnen im Fehlerfall eingegebenen oder hochgeladenen Daten verarbeitet, um Fehler zu analysieren und beseitigen zu können.
Die Regellöschfrist für die oben in 4.1. genannten Daten ist 14 Tage nach Ende Ihrer Browser-Sitzung.
Diese Verarbeitungen erfolgen auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe f) DSGVO. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse des ADAC an der Durchführung dieser Verarbeitungen besteht, weil die Verarbeitungen auf Ihre Veranlassung erfolgen, für Sie absehbar sind, eine Anzeige der Webseiten des THG-Portals des ADAC auf Ihrem Endgerät ohne diese Verarbeitung nicht möglich wäre und weil die Verarbeitungen auch in Ihrem Interesse erfolgen.
4.2. Registrieren im THG-Portal
Als Halter von einem oder mehreren reinen Elektrofahrzeugen oder wenn Sie vom Halter berechtigt wurden, können Sie die Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für das Elektrofahrzeug („Ihre THG-Quote“) auf den ADAC übertragen. Dazu müssen Sie sich als erstes im THG-Portal des ADAC registrieren und dabei folgende Registrierungsdaten angeben:
ob Sie sich als Privatperson oder Unternehmen registrieren,
Vor- und Nachname,
E-Mail-Adresse und
Passwort.
Um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren, wird Ihnen per E-Mail ein Link zugesendet. Wenn Sie den Link nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigen und sich auch nicht im THG-Portal einloggen, werden Ihre Registrierungsdaten mit Ablauf der 24 Stunden nachdem Sie die Schaltfläche „E-Mail Verifizierung starten“ betätigt haben, gelöscht.
Wenn Sie sich jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Betätigung des Links einloggen (Erst-Login), können sie das Vertragsangebot über Ihre THG-Quote im THG-Portal abgeben (siehe unten 4.3.).
Der ADAC verarbeitet Ihre Registrierungsdaten, damit Sie sich im THG-Portal einloggen und sodann ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über Ihre THG-Quote – siehe 4.3. – abgeben können. Diese Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe b) DSGVO.
4.3. Vertrag über Ihre THG-Quote
Folgende Erklärungen müssen Sie im THG-Portal durch Anklicken der entsprechenden Kästchen abgeben, damit Sie gegenüber dem ADAC ein Vertragsangebot über Ihre THG-Quote durch Betätigung einer entsprechenden Schaltfläche absenden können:
Erklärung, dass Sie Halter des im Fahrzeugschein genannten reinen Elektrofahrzeugs oder nachweisbar vom Halter berechtigt sind und dass Sie keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt haben, an Ihrer Stelle am THG-Quotenhandel teilzunehmen. Für den Fall, dass Sie vom Fahrzeughalter nachweisbar berechtigt sind am THG-Quotenhandel teilzunehmen, kann der ADAC Sie dazu auffordern, die entsprechende Vollmacht des Fahrzeughalters zu übermitteln. Weiterhin sind Sie verpflichtet, den Fahrzeughalter über die Verarbeitung seiner Daten zu informieren.
Erklärung, dass Sie die AGB für den THG-Quotenvertrag des ADAC zur Kenntnis genommen haben und mit der Geltung einverstanden sind.
Für die Durchführung des Vertrags über Ihre THG-Quote, einschließlich Beantragung der anrechenbaren Strommenge beim Umweltbundesamt (dazu siehe 4.4.), sind folgende weitere Informationen erforderlich, die Sie auch nach Abgabe Ihres Vertragsangebots eingeben bzw. hochladen können:
Foto von Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) des oder der reinen Elektrofahrzeuge hochladen (auch als Sammeldatei per PDF oder .zip) zur Beantragung der anrechenbaren Strommenge beim Umweltbundesamt sowie zu Dokumentationszwecken,
Kontoverbindung (Name des Kontoinhabers, IBAN) für die Auszahlung nach Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt,
Postanschrift zur Gutschrift- und Rechnungserstellung,
falls Sie ADAC-Mitglied sind, können Sie Ihre ADAC-Mitgliedsnummer angeben, um einen zusätzlichen Mitglieder-Vorteil zu erhalten,
als Privatperson können Sie als ADAC-Mitglied zudem auswählen, ob Sie den zusätzlichen Mitglieder-Vorteil als Gutschrift für ein e-Charge Konto oder als zusätzliche Auszahlung in Anspruch nehmen wollen,
falls die Registrierung im THG-Portal nicht für eine Privatperson, sondern für ein Unternehmen erfolgt: Firma, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID des Unternehmens.
Wenn Sie im Rahmen des Erst-Logins (siehe 4.2.) das Vertragsangebot nicht abgeben, werden Ihre Angaben, die Sie im THG-Portal nach dem Erst-Login machen, und etwaig hochgeladene Fahrzeugschein-Fotos automatisch mit Ende der Browser Session gelöscht. Sie können sich aber erneut einloggen, denn Ihre Registrierungsdaten (siehe oben in 4.2.) bleiben gespeichert. Wenn Sie aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erst-Login kein Vertragsangebot abgeben, werden auch Ihre Registrierungsdaten gelöscht und Sie müssen sich neu registrieren, wenn Sie das THG-Portal des ADAC nutzen wollen.
Wenn der Vertrag über Ihre THG-Quote geschlossen ist und Sie im THG-Portal eingeloggt sind, können Sie unter „Meine Fahrzeuge“ für jedes Fahrzeug (Marke, Modell, Kfz-Kennzeichen aus der Zulassungsbescheinigung sowie Datum des Hochladens des Fotos der Zulassungsbescheinigung), folgende Status-Meldungen über den Prozessablauf einsehen. Es ist in der Statusmeldung jeweils angegeben, ob der Status positiv (grünes Häkchen) oder fehlerhaft (rotes Ausrufezeichen) ist:
[Zulassungsbescheinigung] „Hochgeladen“
[Zulassungsbescheinigung erfolgreich] „Vorgeprüft“ oder „Fehlerhaft“
„UBA – eingereicht“ [Beantragung beim Umweltbundeamt eingereicht, siehe 4.4.]
„UBA – Zertifiziert“ [Positive Bescheinigung des Umweltbundesamtes für das jeweilige Fahrzeug liegt vor]
„ausgezahlt“ [d.h. die Auszahlung durch den ADAC an Sie ist erfolgt]
Der ADAC verarbeitet die in 4.3. genannten Daten sowie Ihre Angaben aus der Registrierung (ausgenommen Passwort), soweit und solange dies erforderlich ist, um mit Ihnen einen Vertrag über Ihre THG-Quote für das beantragte Kalenderjahr abzuschließen und um diesen Vertrag zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe b) DSGVO.
Ist der jeweilige Vertrag erfüllt, löscht der ADAC Ihre Daten im THG-Portal des ADAC, es sei denn, Sie geben Ihre Einwilligung, damit der ADAC Ihre im THG-Portal angegebenen Daten (4.2.-4.3.) zum Zwecke eines Vertragsschlusses über Ihre THG-Quote für das nächste Kalenderjahr weiter speichert und bereithält.
Wenn Sie diese Einwilligung nicht geben, sperrt der ADAC Ihre Daten im THG-Portal (Einschränkung der Verarbeitung). Die Daten gemäß oben 4.2.-4.3. – ausgenommen Passwort – werden aber zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten aus Handels- und Steuerrecht sowie aus den für den THG-Quotenhandel geltenden §§ 7 ff. der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung („BImSchV“) gespeichert und mit Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht. Diese Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO.
4.4. Übermittlung von Daten an das Umweltbundesamt und Vermarktung an Quotenverpflichtete
Um Ihre THG-Quote geltend zu machen und vermarkten zu können, ist eine Bescheinigung über die entsprechende Strommenge durch das Umweltbundesamt erforderlich. Der ADAC beantragt das für Ihre THG-Quote im eigenen Namen gemäß § 7 ff. der 38. BImSchV und übermittelt dazu in einem vom Umweltbundesamt bereitgestellten Formular folgende Daten aus der/den von Ihnen hochgeladenen Zulassungsbescheinigung(en) – siehe 4.3. – an das Umweltbundesamt:
Name des Halters (Inhabers) der Zulassungsbescheinigung
Datum der Zulassung
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Antriebsart (rein Elektro)
Fahrzeugklasse
Datum des zwischen Ihnen und dem ADAC angeschlossenen Vertrags über Ihre THG-Quote(n)
ggf. Anmerkungen zum jeweiligen Fahrzeug
Soweit das Umweltbundesamt weitere Nachweise fordert, etwa eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (§ 7 Abs. 2 der 38. BImschV), übermittelt der ADAC die entsprechenden Nachweise.
Das Umweltbundesamt bescheinigt je Fahrzeug bzw. Fahrzeugklasse die anrechenbare Strommenge in MWh für das beantragte Kalenderjahr entweder im Sinne einer positiven Bescheinigung oder ggf. als insgesamt oder teilweise Versagung der Bescheinigung (ablehnender Bescheid).
Zur Erfüllung der Nachweispflicht nach § 7 Abs. 2 der 28. BImSchV speichert der ADAC die in 4.4. angegebenen Daten für 3 Jahre ab Ende des beantragten Kalenderjahres.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO (Erfüllung des jeweiligen THG-Quotenvertrags) sowie Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO (Erfüllung der Vorgaben aus §§ 7 ff der 38. BImSchV).
4.5. Auszahlung
Im Anschluss an die positive Bescheinigung einer anrechenbaren Strommenge zahlt Ihnen der ADAC den vereinbarten Geldbetrag für Ihre jeweilige THG-Quote aus, ggf. zuzüglich eines Mitgliedervorteils, wenn Sie ADAC-Mitglied sind (siehe 4.3.). Wenn Sie sich im THG-Portal als Unternehmen registriert haben, ist vor Auszahlung eine Rechnungsstellung durch Sie erforderlich. Die insoweit erforderliche Verarbeitung der Rechnungsdaten und Kontoverbindungsdaten erfolgt zur Erfüllung des THG-Quotenvertrags auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe b) DSGVO.
Die Regelspeicherfrist bemisst sich nach den handels- und steuerlichen Aufbewahrungspflichten (siehe 4.3.).
4.6. Verarbeitung für Marketing und Werbezwecke
Der ADAC verarbeitet Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Postadresse für Zwecke der Bewerbung von eigenen ähnlichen Waren und Produkten. Die Verarbeitung ist durch Art. 6 Abs. 1 lt. f DSGVO in Verbindung mit §7 Abs. 3 Satz 1 UWG (für E-Mail-Werbung) gerechtfertigt. Das Interesse des ADAC besteht hierbei in der schnellen, nachhaltigen und kostensparenden Information über die jährlich neu festgelegten Konditionen des THG-Bonus, sowie weitere eigene ähnliche Produkte. Dies ist auch in Ihrem Interesse.
Sie haben das Recht der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken für die Zukunft zu widersprechen, ohne, dass Ihnen hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hierüber werden Sie bei jeder Verwendung informiert. Der Widerspruch kann formlos eingereicht werden. Um Ihnen und uns die Umsetzung des Widerspruchs zu erleichtern, können Sie Ihren Widerspruch, idealerweise unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer, per Post oder E-Mail an uns richten: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München oder E-Mail: service(at)adac.de.
4.7. Vermarktung an quotenverpflichtete Unternehmen
Der ADAC vermarktet auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung die vom Umweltbundesamt bescheinigten anrechenbaren Strommengen an quotenverpflichtete Unternehmen (siehe § 37a Bundesimmissionsschutzgesetz), beispielsweise an Unternehmen, die gewerbsmäßig Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen. Dazu sind ggf. Nachweise gegenüber dem Hauptzollamt Frankfurt/Oder und Quoten-Verpflichteten erforderlich, die ohne Personenbezug (insbesondere ohne Angaben zum Halter, zum Kfz-Kennzeichen und ohne FIN) erfolgen.
4.8. Hotline
Für Fragen und sonstige Anliegen, die sich nicht mit den FAQ für das THG-Portal des ADAC lösen lassen, können Sie per Telefon oder E-Mail mit dem ADAC Kontakt aufnehmen. Die entsprechenden Kontaktinformationen erhalten Sie, wenn Sie eingeloggt sind, im THG-Portal des ADAC. Wenn Sie diese Kontaktmöglichkeiten im THG-Portal nutzen, verarbeitet der ADAC Ihre Anfrage und Ihre Kontaktinformation (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu dem Zweck, Ihre Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten. Hierzu werden Ihre Anfragedaten grundsätzlich bis zum Ablauf von zwei Wochen nach abschließender Beantwortung oder sonstiger Erledigung Ihrer Anfrage gespeichert. Im Einzelfall werden diese Daten auch länger gespeichert, soweit hierzu abhängig von der Art ihrer Anfrage eine rechtliche Berechtigung oder Verpflichtung besteht.
Die Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO bei Anfragen zur Registrierung, zum Vertragsabschluss oder zu bestehenden THG-Quoten-Verträgen mit dem ADAC.
4.9. Setzen von unbedingt erforderlichen Cookies und Zugriff darauf
Zum Zwecke der Authentifizierung, wenn Sie sich einloggen, wird in Ihrem Browser ein Authentication Cookie gesetzt (carbonify-auth-token). Die Speicherdauer im Browser ist auf 30 Minuten ab Login bzw. bis zum Logout begrenzt – je nachdem, was früher eintritt.
5. Empfänger von personenbezogenen Daten und Drittlandübermittlung
Folgenden Empfängern werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt:
dem Auftragsverarbeiter des ADAC für den Betrieb des THG-Portals (4.1.-4.3., 4.8.), für die Antragsstellung beim Umweltbundesamt und Einholung der Bescheinigung (4.4) sowie für die Hotline (4.7.): carbonify GmbH (Lochhamer Schlag 11A, 82166 Gräfelfing, Deutschland). carbonify GmbH setzt für den Portal-Betrieb als Unterauftragsverarbeiter ein: Amazon Web Services EMEA SARL (38 Avenue John F. Kennedy, Luxembourg 1855, Luxembourg), Amazon Web Services, Inc. (410 Terry Avenue North, Seattle WA 98109, United States) und Nexode Consulting GmbH (Oberwallstr. 6, 10117 Berlin, Deutschland).
für die Antragstellung und Bescheinigung (4.4.): Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau, Deutschland.
für die Auszahlung (4.5.): ADAC SE, Hansastraße 19, 80686 München, Deutschland
für den Kundenservice (4.2. bis 4.5. und 4.8.): ADAC Customer Service GmbH in München (Hansastraße 19, 80686 München, Deutschland).
Auch im Hinblick auf Amazon Web Services als Unterauftragsverarbeitung von carbonify GmbH ist der Speicherort der Daten auf die EU beschränkt.
Soweit eine Offenlegung gegenüber Stellen in Drittländern ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgen soll, erfolgt eine Verarbeitung der Daten nur auf Grundlage sogenannter Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 Buchstabe c) DSGVO) und soweit durch zusätzliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass im konkreten Fall ein angemessenes Schutzniveau besteht.
6. Ihre Rechte als betroffene Person
Bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als betroffene Personen gegenüber dem ADAC gemäß den Vorgaben der DSGVO folgende Rechte zu:
Auskunftsrecht
Recht auf Berichtigung
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Recht auf Löschung
Recht auf Unterrichtung
Recht auf Datenübertragbarkeit
Recht auf Widerruf einmal erteilter Einwilligungen
Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einem berechtigten Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht.
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Datenverarbeitung gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC e.V. zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Postfach 606, 91511 Ansbach, www.lda.bayern.de.
Stand: Mai 2023