Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
ADAC Westfalen e. V.
Satzungsgemäß laden wir die ordentlichen ADAC Mitglieder als Einzelpersonen, die ADAC Mitglieder in ihrer Funktion als Delegierte der ADAC Ortsclubs im ADAC, mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz im Gebiet des ADAC Westfalen e. V., sowie die im Ausland lebenden ordentlichen ADAC Mitglieder, die sich für eine Zuordnung zum ADAC Westfalen e. V. entschieden haben, zur Mitgliederversammlung ein am 24. März 2019, Beginn 10 Uhr, in der Rohrmeisterei Schwerte.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands; 2. Bericht der Rechnungsprüfer; 3. Feststellung der Stimmliste; 4. Genehmigung des Jahresabschlusses; 5. Entlastung des Vorstands; 6. Satzungsänderung*; 7. Wahlen, Wahl der Delegierten zur ADAC Hauptversammlung; 8. Voranschlag und Genehmigung für das laufende Geschäftsjahr; 9. Anträge.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und die Vertretung der ADAC Ortsclubs durch Delegierte sind in § 8, das Stellen von Anträgen in § 11 der Satzung des ADAC Westfalen e. V. geregelt. Gemäß dieser Satzung muss die Anmeldung für ADAC Mitglieder als Einzelperson wie auch die Delegiertenmeldung der o. g. ADAC Ortsclubs bis spätestens 2. März 2019 (Fristablauf!) beim ADAC Westfalen e. V., Geschäftsführung, Freie-Vogel-Straße 393, 44269 Dortmund, eingegangen sein. Für Einzelmitglieder besteht neben dem Postversand auch die Möglichkeit zur Anmeldung im Online-Verfahren (s. unten).
*) Satzungsänderung zu folgenden Paragraphen: §§ 8, 9, 10, 17, 21, ergänzende Regelungen, dass Wahlen „en-bloc“ erfolgen können und zur Wählbarkeit der Delegierten zur ADAC Hauptversammlung.
Bernd Kurzweg, Vorsitzender
ADAC Ostwestfalen-Lippe e. V.
Satzungsgemäß laden wir die ordentlichen ADAC Mitglieder als Einzelpersonen, die ADAC Mitglieder in ihrer Funktion als Delegierte der ADAC Ortsclubs im ADAC, mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz im Gebiet des ADAC Ostwestfalen-Lippe e. V. sowie die im Ausland lebenden ordentlichen ADAC Mitglieder, die sich für eine Zuordnung zum ADAC Ostwestfalen-Lippe e. V. entschieden haben, ein zur Mitgliederversammlung, am 23. März 2019, Beginn 14 Uhr, in der PHOENIX CONTACT arena, Bunsenstraße 39, 32657 Lemgo.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Stimmliste; 2. Bericht des Vorstands; 3. Bericht der Rechnungsprüfer; 4. Genehmigung des Jahresabschlusses; 5. Entlastung des Vorstands; 6. Wahlen; 7. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr; 8. Anträge.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und die Vertretung der ADAC Ortsclubs durch Delegierte sind in § 8, das Stellen von Anträgen in § 11 der Satzung des ADAC Ostwestfalen-Lippe e. V. geregelt. Gemäß dieser Satzung muss die Anmeldung für ADAC Mitglieder als Einzelperson wie auch die Delegiertenmeldung der o. g. ADAC Ortsclubs bis spätestens 1. März 2019 (Fristablauf!) beim ADAC Ostwestfalen-Lippe e. V., Verwaltung, Eckendorfer Straße 36, 33609 Bielefeld, eingegangen sein. Für Einzelmitglieder besteht neben dem Postversand auch die Möglichkeit zur Anmeldung im Online-Verfahren (siehe unten).
Bernd Noltekuhlmann, Vorsitzender
ADAC Nordrhein e. V.
Satzungsgemäß laden wir die ordentlichen ADAC Mitglieder als Einzelpersonen sowie die ADAC Mitglieder in ihrer Funktion als Delegierte der ADAC Ortsclubs im ADAC Nordrhein e. V. mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz im Gebiet des ADAC Nordrhein e. V. sowie die im Ausland lebenden ordentlichen ADAC Mitglieder, die sich für eine Zuordnung zum ADAC Nordrhein e. V. entschieden haben, zur Mitgliederversammlung des ADAC Nordrhein e. V. am 29. März 2019 ein. Veranstaltungsbeginn 18 Uhr im Congress-Centrum Ost der Koelnmesse, Congress-Saal, Deutz-Mülheimer-Straße 51, 50679 Köln.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Stimmliste; 2. Bericht des Vorstands; 3. Bericht der Rechnungsprüfer; 4. Genehmigung des Jahresabschlusses; 5. Entlastung des Vorstands; 6. Wahlen gemäß § 10 der Satzung; 7. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr; 8. Anträge.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung wie auch die Vertretung der ADAC Ortsclubs durch Delegierte sind in § 8, die Stellung von Anträgen in § 11 der Satzung geregelt. Die ADAC Mitglieder als Einzelpersonen wie auch die Delegierten der ADAC Ortsclubs müssen ihre satzungsgemäße Anmeldung bis spätestens 7. März 2019 (Fristablauf!) beim ADAC Nordrhein e. V., Geschäftsführung, 50963 Köln, eingereicht oder online vorgenommen haben (siehe unten).
Peter Meyer, Vorsitzender
Online-Anmeldung
ADAC Mitglieder können sich ab sofort über das Internet zur Mitgliederversammlung ihres Regionalclubs anmelden. Über die Einstiegsseite adac.de/mitgliederversammlung gelangen Interessierte zum Log-in bzw. zur Registrierung und zu allen wichtigen Informationen aller Mitgliederversammlungen. Mit dem Log-in gelangt man direkt zu den Formularen für eine Online-Anmeldung oder für den Postversand (PDF-Ausdruck). Nach der Anmeldung über das Internet erhalten alle angemeldeten Mitglieder eine Bestätigung per E-Mail. Rechtzeitig vor der Versammlung wird die endgültige Tagesordnung der entsprechenden Versammlung zugeschickt. Beim Eintritt zur Veranstaltung müssen die Mitgliedskarte und der Personalausweis vorgelegt werden.
Die Satzungen der drei Regionalclubs finden Sie hier:
ADAC Westfalenpdf, 80 KB
ADAC Ostwestfalen-Lippepdf, 223 KB
ADAC Nordrheinpdf, 134 KB