Seit 1. Juli sind Warnwesten Pflicht
- ADAC Hessen-Thüringen -
Vier Warnwesten kaufen - drei bezahlen
Seit 1. Juli besteht auch in Deutschland eine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste vorhanden sein. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile sind ausgenommen.
Wichtig: Wer noch keine Warnweste hat, muss sich jetzt eine entsprechende zulegen und diese - ebenso wie ein Warndreieck - jederzeit im Fahrzeug mitführen. Ihre Geschäftsstellen & Reisebüros des ADAC Hessen-Thüringen bieten Ihnen im Familienpaket vier Warnwesten zum Preis von drei. Neben Erwachsenengrößen erhalten Sie auch Warnwesten für Ihren Nachwuchs.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie auch gern über die Warnwestenpflicht in weiteren europäischen Ländern. Denn vielerorts ist es ebenfalls verpflichtend, eine Warnweste im Auto mitzuführen beziehungsweise eine Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jede Person, die das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn.
Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen rechnen.
Auch welche Mitführpflichten es für Warndreieck, Verbandskasten & Co. gibt, erfahren Sie in Ihren Geschäftsstellen & Reisebüros des ADAC Hessen Thüringen.