Zulassungsbescheinigung Teil I: Alles Wichtige zum Fahrzeugschein

Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I© ADAC

Der Fahrzeugschein ist eine Art "Personalausweis" des Fahrzeugs – er enthält neben persönlichen Daten des Fahrzeughalters vor allem technische Angaben zum Fahrzeug.

  • Warum aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I wurde

  • Erlaubt oder verboten: Fahrzeugschein in Kopie dabei?

  • Erklärung: Was die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein bedeuten

Viele Autofahrer sprechen auch heute immer noch von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. In den neuen Formularen finden sich unter der aktuellen Bezeichnung "Zulassungsbescheinigung" auch in Klammern die alten Begriffe, die sich im Sprachgebrauch etabliert haben. 

Warum wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I?

2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II abgelöst. Ziel dieser Maßnahme war, die Dokumente stärker zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. 

Der Fahrzeugschein ist seit 2005 ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen im DIN-A7-Format auf Spezialpapier. Der neue Fahrzeugbrief wird im DIN-A4-Format, ebenfalls auf Spezialpapier ausgegeben. Die alten Fahrzeugpapiere behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Nur bei Verlust oder beim Ummelden des Fahrzeugs müssen sie seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt werden. Dabei werden sowohl Teil I als auch Teil II der Zulassungsbescheinigung gleichzeitig als Paar neu ausgestellt.

Wofür benötigen Sie den Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert daneben die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. 

Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden?

Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. 

Wer nur eine Kopie des Fahrzeugscheins mitführt, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Warum stehen Codes im Fahrzeugschein?

Im Rahmen der Vereinheitlichung, zur Vermeidung eventueller Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zur Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen, haben die Behörden für bestimmte Angaben EU-weit einheitliche und gültige Nummerierungen (Codes) festgelegt.

Die EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern, wie zum Beispiel

  • C.1.1 Name oder Firmenname 

  • C.1.2 Vorname 

  • E Fahrzeug-Identifizierungsnummer 

  • P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle

Weiterhin finden sich auch national relevante Angaben im Fahrzeugschein. Diese werden durch andere – in Klammern dargestellte Nummerierungen – kenntlich gemacht. Im deutschen Fahrzeugschein bestehen diese Codes aus Zahlen, wie z.B.

  • (9) Anzahl der Antriebsachsen 

  • (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

Wo steht das Leergewicht im Fahrzeugschein?

Ein Fahrzeugbrief mit seinen Bedeutungen
Unter G steht das Leergewicht des Fahrzeugs© ADAC

Hinter dem Buchstaben G verbirgt sich das Leergewicht. Hier finden Sie immer Angaben, die sich innerhalb einer Bandbreite bewegen, z.B. von 2065 bis 2554 Kilogramm. Das bedeutet, das Leergewicht variiert je nach Ausstattungsvariante. So kann etwa die Allradtechnik zwischen 80 und 100 Kilogramm mehr bedeuten, eine Anhängerkupplung wiegt zwischen 70 und 90 Kilo.

Kilowatt: Wo sind die Angaben zur Leistung?

Ein Fahrzeugbrief mit seinen Bedeutungen
Unter P.2 bzw P.4 finden sich PS und Kw© ADAC

Die Leistung des Fahrzeugs steht unter P.2, angegeben in Kilowatt, abgekürzt kW. Viele Autobesitzer rechnen noch in PS um. Dazu muss die kW-Zahl mit 1,36 multipliziert werden. Gleich daneben im Fahrzeugschein ist unter P.4 die Nenndrehzahl angegeben, bei der die genannte Leistung erreicht wird.

Wo ist der Hubraum im Fahrzeugschein vermerkt?

Ein Fahrzeugbrief mit seinen Bedeutungen
Steht unter P.1: der Hubraum© ADAC

Der Hubraum ist neben den Kilowatt eine der wichtigsten Angaben, um die Leistung eines Autos zu erfassen. Es handelt sich dabei um ein Hohlmaß, das das Volumen der Zylinder angibt. Je größer der Hubraum ist, umso größer kann die Motorleistung sein. Im Fahrzeugschein steht der Hubraum unter P.1. Beispiel: 2000 Kubikzentimeter entsprechen einem 2,0-Liter-Motor.

Erstzulassung: Wo ist sie eingetragen?

Ein Fahrzeugbrief mit seinen Bedeutungen
Unter dem Buchstaben B ist die Erstzulassung eingetragen© ADAC

Das Datum der Erstzulassung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, ganz oben unter dem Buchstaben B eingetragen. Es ist die allererste Angabe im Fahrzeugschein. Die Erstzulassung kann deckungsgleich mit dem Baujahr sein, muss aber nicht.

Schlüsselnummern: So lesen Sie den Fahrzeugschein

Die Buchstabenfelder und ihre Bedeutung

Feld

BEZEICHNUNG

B

Datum der Erstzulassung

D.1

Marke

D.2

Typ/Variante/Version

D.3

Handelsbezeichnung(en)

E

Fahrzeug-Identifizierungsnummer

F.1

Technisch zul. Gesamtmasse in kg

F.2

Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg

G

Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

H

Gültigkeitsdauer

I

Datum dieser Zulassung

J

Fahrzeugklasse

K

Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE

L

Anzahl der Achsen

O.1

Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

O.2

Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

P.1

Hubraum in cm³

P.2/P.4

Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹

P.3

Kraftstoffart oder Energiequelle

Q

Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)

R

Farbe des Fahrzeugs

S.1

Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

S.2

Stehplätze

T

Höchstgeschwindigkeit in km/h

U.1

Standgeräusch in dB (A)

U.2

Drehzahl in 1/min zu U.1

U.3

Fahrgeräusch in dB (A)

V.7

CO₂ (in g/km) kombinierter Wert

V.9

Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

Die Ziffernfelder und ihre Bedeutung

Feld

Bedeutung

(2)

Hersteller-Kurzbezeichnung

(2.1)

Code zu (2)

(2.2)

Code zu D.2 mit Prüfziffer

(3)

Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(4)

Art des Aufbaus

(5)

Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau

(6)

Datum zu K

(7)

Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg

(7.1) bis (7.3)

Achse 1 bis Achse 3

(8)

Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg

(8.1) bis (8.3)

Achse 1 bis Achse 3

(9)

Anzahl der Antriebsachsen

(10)

Code zu P.3

(11)

Code zu R

(12)

Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³

(13)

Stützlast in kg

(14)

Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

(14.1)

Code zu V.9 oder (14)

(15)

Bereifung

(15.1) bis (15.3)

auf Achse 1 bis Achse 3

(16)

Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II

(17)

Merkmal zur Betriebserlaubnis

(18)

Länge in mm

(19)

Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile

(20)

Höhe in mm

(21)

Sonstige Vermerke

(22)

Bemerkungen und Ausnahmen

Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3): Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug erlaubt sein. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich. Welche weiteren Reifen zulässig sind, kann u.a. dem COC (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), entnommen werden.