Motor warmlaufen lassen – schädlich und verboten

Im Video: ADAC Jurist Bernd Gstatter erklärt die Rechtslage ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Auch wenn es morgens richtig kalt ist: Den Verbrennungsmotor warmlaufen lassen ist keine gute Idee. Warum das so ist, und weshalb es richtig teuer werden kann, erfahren Sie hier.

  • Durch das Warmlaufenlassen steigt der Spritverbrauch

  • Die Warmlaufphase ist für den Verbrennungsmotor besonders schädlich

  • Wer den Verbrenner unnötig laufen lässt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro

Das Warmlaufenlassen eines Benziners oder Diesels im Stand ist nicht nur schlecht fürs Auto, auch die Umwelt wird extrem belastet. Außerdem ist das Warmlaufenlassen des Verbrenners verboten.

Hoher Spritverbrauch und Verschleiß

ADAC Tests haben gezeigt, dass das Fahrzeug durch das Laufenlassen des Verbrennermotors im Stand nicht besonders warm wird. Nach vier Minuten Motor warmlaufen lassen bei einer Außentemperatur von minus 10 Grad hat das Motoröl gerade einmal eine Temperatur von minus 7 Grad erreicht. Und auch die Heizung im Wageninneren erzeugt mit etwa 13 Grad nur ein laues Lüftchen. Dafür wurden aber schon ca. 0,1 Liter Sprit verbrannt.

Die Warmlaufphase ist für den Benzin- oder Diese-Motor eines Autos schädlich. Diese ist beim Laufenlassen im Stand aber besonders lang. Auch die Phase mit erhöhtem Verschleiß dauert länger: Das Motoröl braucht länger, um Betriebstemperatur zu erreichen, dadurch erhöht sich die Reibung im Motor.

Einen Elektromotor kann man im Stand übrigens gar nicht laufen lassen, denn er dreht sich erst dann, wenn das Auto wirklich losfährt. Somit werden durch den E-Motor im Stand weder Geräusche noch Abgase durch den Motor erzeugt. Ein Kaltstart kann auch für ein Elektroauto mehr Verschleiß bedeuten. Allerdings nicht beim Motor, sondern die Lithium-Ionen-Batterie ist kälteempfindlich und muss für volle Leistung erst auf Betriebstemperatur sein.

Motor unnötig laufen lassen: Bußgeld droht

Alle Verkehrsteilnehmer sind dazu angehalten, eine unnötige Belästigung durch Lärm oder vermeidbare Abgase zu verhindern. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von 80 Euro.

Bei Lkw kann das Warmlaufenlassen des Motors technisch notwendig sein. Unnötiges Laufenlassen im Stand kann natürlich genauso zu einem Bußgeld führen.

Tiefgarage: Motor warmlaufen lassen erlaubt?

Lässt man in einer privaten Tiefgarage den Verbrennungsmotor länger als 90 Sekunden warmlaufen, hat der Mitnutzer der Tiefgarage einen Anspruch auf Unterlassung. So hat es jedenfalls das Landgericht Berlin (Urteil vom 23.8.2022, Az.: 67 S 44/22) entschieden.

Der Fall: Der Mieter eines Stellplatzes in einer privaten Tiefgarage ließ den Verbrennungsmotor seines Autos bis zu zwei Minuten warmlaufen. Er glaubte, das sei nach mehrmaliger Starthilfe nötig, damit der Motor keinen Schaden nehme. Ein anderer Nutzer der Tiefgarage war der Meinung, das sei unzulässig. Er klagte auf Unterlassung.

Die Berliner Richter gaben dem Kläger Recht. Er habe einen Anspruch auf Unterlassung, wenn der Motor länger als 90 Sekunden warmlaufe. Er müsse die verursachten Abgase nicht uneingeschränkt dulden, so das Gericht. Das liege auch daran, dass diese sich in einer Tiefgarage schneller konzentrieren als auf offener Straße. Die Richter hielten es für zumutbar, das Fahrzeug innerhalb von 90 Sekunden nach der Starthilfe aus der Tiefgarage zu fahren.

Hinweis der ADAC Juristen: Die Entscheidung bezieht sich auf die Situation in einer privaten Tiefgarage. Sie hat nichts mit dem "unnötigen Laufenlassen" im öffentlichen Verkehrsraum zu tun.

Alternativen und Tricks

Eine gute Alternative für Autobesitzer ohne Garage ist eine Standheizung. Diese lässt sich per Fernbedienung starten oder auf eine bestimmte Uhrzeit programmieren. So kann man auch bei Minus-Temperaturen ins enteiste und vorgewärmte Auto einsteigen und sofort losfahren. Nahezu alle Elektroautos haben übrigens eine Standheizung serienmäßig, die programmiert oder per App gestartet werden kann.

Eine günstige Alternative sind Frostschutzfolien, die über das Fahrzeug gelegt und fixiert werden. Allerdings decken diese Folien oft nur die Frontscheibe ab. Seiten- und Heckscheiben müssen dennoch freigekratzt werden.

Gegen beschlagene Scheiben hilft ein Trockentuch im Auto. Außerdem können Sie mit diesen Tricks die Feuchtigkeit im Auto reduzieren und das Beschlagen der Scheiben verhindern:

  • Regelmäßig Fußmatten trocknen oder im Winter gleich Gummimatten benutzen

  • Vor dem Einsteigen den Schnee ordentlich von den Schuhen abklopfen

  • Ladung (Ski, Schlitten etc.) von Schnee befreien, bevor man sie ins Auto packt