Italien: Bußgeld wegen Befahrens einer verkehrsbeschränkten Zone / ZTL – was nun?

Im Video: Alles zur Zona Traffico Limitato (ZTL) ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind verkehrsbeschränkte Zonen (ZTL/Zona a traffico limitato) eingerichtet. Innenstädte sind für den touristischen Kraftfahrzeugverkehr häufig gesperrt, oder die Zufahrt ist stark eingeschränkt. Das müssen Autofahrer beachten.

  • Zufahrt nur mit Ausnahmegenehmigung

  • Beschilderung oft unübersichtlich

  • Hohe Strafen auch in Deutschland vollstreckbar

Wer beim Italienurlaub kein Bußgeld riskieren möchte, sollte die Regeln für das Fahren in verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) innerhalb von Städten kennen.

Was ist geregelt?

Für nicht berechtigte Fahrzeuge besteht in verkehrsbeschränkten Zonen entweder ein generelles oder auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Die Einfahrt ist normalerweise nur für Fahrzeuge von Anwohnern der Zone, für Lieferanten von Geschäften und für Fahrzeuge mit einer von der jeweiligen Stadt erteilten Ausnahmegenehmigung gestattet.

In welchen Städten gibt es eine ZTL?

Verkehrsbeschränkte Zonen gibt es in nahezu allen größeren Städten und sehr vielen Kleinstädten und Gemeinden.

Wie sind die Zonen ausgeschildert?

Verkehrszeichen ZTL© PEC

Alle Zufahrtsstraßen zu einer ZTL sind mit speziellen Verkehrszeichen gekennzeichnet, die ein Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge aussprechen. Eine Ausnahmeregelung (italienisch: "Ecetto") vom Einfahrtverbot kann durch Zusatzzeichen angezeigt werden.

Die Beschilderung kann durch die Vielzahl von Regelungen oft sehr unübersichtlich sein. Bei Zweifeln an der Einfahrtsberechtigung: Sehen Sie unbedingt von der Einfahrt in die ZTL ab!

Wie wird die ZTL überwacht?

Reger Stadtverkehr in Milan
So unübersichtlich kann die Beschilderung einer ZTL sein© imago images/Italy Photo Press

Die Überwachung der Zufahrt erfolgt in größeren Städten meist mithilfe von Videokameras. Sämtliche Kfz-Kennzeichen werden durch ein Kamerasystem erfasst und registriert. Mittels eines elektronischen Datenabgleichs wird dann überprüft, ob für diese Kennzeichen Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der ZTL gespeichert sind. In kleineren Gemeinden wird die Zufahrt oft durch die örtliche Polizei kontrolliert.

Ist das Fahrzeug nicht registriert, muss der Kraftfahrzeughalter mit einem Bußgeld rechnen.

Gibt es Ausnahmen vom Einfahrtsverbot?

In vielen Orten gibt es Ausnahmeregelungen vom generellen Einfahrtsverbot in Form von vorübergehenden Zufahrtsberechtigungen:

  • Für Touristen mit Buchung eines Hotels innerhalb einer ZTL am An- und Abreisetag. Die Berechtigung kann oftmals nicht der Fahrzeughalter selbst, sondern nur das betreffende Hotel beantragen.

  • Für Menschen mit Behinderung nach Vorlage oder Übermittlung der entsprechenden Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis).

Ausnahmen müssen Sie in der Regel vor Befahren der Zone beantragen. Bei Inhabern eines EU-Behindertenparkausweises reicht ausnahmsweise auch eine nachträgliche Vorlage des Ausweises bei der kommunalen Behörde aus.

Vorsicht!

Wer auf seiner Fahrt durch eine italienische Stadt mehrfach verbotswidrig in ein und dieselbe ZTL hinein- und wieder herausfährt, der muss damit rechnen, dass jeder Verstoß einzeln bestraft wird und zu einem gesonderten Bußgeld führt. So können schnell hohe Beträge zustande kommen.

Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden.

Informieren Sie sich zur Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland.

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Wie hoch sind die Strafen?

Das unberechtigte Befahren einer ZTL wird mit hohen Geldbußen geahndet. Es muss mit einem Bußgeld in Höhe von rund 100 Euro (87 Euro Bußgeld + Verfahrenskosten) gerechnet werden.

Auch das Parken innerhalb der ZTL ist ordnungswidrig, wenn keine Zufahrtsberechtigung besteht. Hierfür ist eine Geldbuße von mindestens 42 Euro zuzüglich Verfahrenskosten vorgesehen.

Italienische Bußgelder sind auch in Deutschland innerhalb einer Frist von fünf Jahren vollstreckbar.

Antworten auf häufige Fragen zum italienischen Bußgeldverfahren finden Sie hier.