Pass-Verlust: Das ist zu tun
Jedes Jahr stehen einige tausend Deutsche während eines Auslandsurlaubs plötzlich ohne Reisepass oder Personalausweis da. Deshalb sollte man alle wichtigen Papiere sorgfältig aufbewahren.
Verliert man ein Dokument, kann ein Reiseausweis als Passersatz wesentlich schneller beschafft werden, wenn die Nummer des Dokuments, die Ausstellungsbehörde und das Ausstellungsdatum bekannt sind. Deswegen ist es ratsam, diese Angaben vor Reiseantritt zu notieren und bei Bekannten zu hinterlegen oder möglichst amtlich beglaubigte Fotokopien (getrennt von den Original-Ausweisen) mitzunehmen.
Ratschläge des ADAC bei Pass-Verlust- Zuerst bei der örtlichen Polizeidienststelle den Verlust bescheinigen lassen. Günstig ist es, wenn in dieser Bescheinigung bereits die Nummer, ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum des verlorenen Dokuments angegeben sind.
- Telefonisch anfragen, ob das nächsterreichbare Konsulat befugt ist einen Reiseausweis als Passersatz für die Dauer eines Monats auszustellen. In den meisten Ländern ist es möglich, allerdings nicht bei allen Konsulaten. Mit erheblich größeren Schwierigkeiten ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses verbunden!
- Vor dem Konsulatsbesuch zwei Passfotos machen lassen.
Eine dritte Person kann bürgenWenn der Betroffene über keinerlei Personalpapiere mit einem Lichtbild (also zum Beispiel den Führerschein) verfügt, ist es sinnvoll, eine dritte Person gewissermaßen als Bürge mitzubringen. Diese sollte nach Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit haben und noch im Besitz der entsprechenden Personalpapiere sein. Andernfalls werden oft komplizierte telefonische Rückfragen bei der zuständigen deutschen Behörde notwendig.
Papiere für Kinder und Kfz
Kinder unter 16 Jahren können zwar im Ersatzausweis der Eltern eingetragen werden, doch wird auch für sie ein Identitätsnachweis verlangt. Dazu genügt anstelle eines Lichtbildausweises auch die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.
Führerschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können übrigens nur von der Verwaltungsbehörde in Deutschland (Führerschein-/ Kfz-Zulassungsstelle) ausgestellt werden.