Mit dem Fahrzeug unterwegs in Südamerika

Ein blauer VW Bus unterwegs in Südamerika
Mit dem Auto durch Südamerika fahren: einiges muss beachtet werden.© iStock.com/Bee-individual

Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Südamerika reisen möchte, sollte sich nicht nur rechtzeitig um die Beschaffung der Visa oder den Internationalen Fahrzeugschein kümmern. Was Sie über Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen wissen müssen.

  • Überblick zur Reise mit dem eigenen Fahrzeug durch Südamerika

  • Zolldokument Carnet de Passages

  • Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung

Südamerika - Mitnahme von Kfz
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Verschiffung

Setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Entsprechende Kontakte finden Sie beispielsweise über das Internet. Da die Kosten für die Verschiffung erheblich differieren, empfiehlt es sich mehrere Angebote einzuholen. Erkundigen Sie sich immer nach dem Preis inklusive aller Hafen-, Stand- und sonstiger Nebenkosten, da diese einen erheblichen Teil der gesamten Verschiffungskosten ausmachen. Vergessen Sie auch nicht den Abschluss einer Transport-Versicherung, welche in der Regel über den Spediteur erhältlich ist. Außerdem sollten Sie einkalkulieren, dass Ihr Fahrzeug ca. 2 - 4 Wochen unterwegs sein kann.

Zulassung

Die reguläre deutsche Zulassung sollte unbedingt bestehen bleiben! Temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam, weil sie bei den Grenzübertritten zu sehr großen Problemen führen können. Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er kann vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt werden.

Generell sind die Grenzformalitäten unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Falls der Fahrzeughalter nicht an der Reise teilnimmt, sollte er dem oder den Reisenden eine sog. Benutzervollmacht aushändigen. Für ADAC Mitglieder kann die Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt werden. Damit diese Vollmacht in Südamerika anerkannt wird, sollte sie noch zusätzlich notariell beglaubigt und in Spanisch übersetzt werden.

Versicherung

Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer nach, ob Ihr Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Versicherungsprämie zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass derartige Regelungen meist nur für langjährige Kunden und nur auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft gewährt werden. Im Regelfall kann die Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen erfolgen.

Da auch in Südamerika eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht, müssen Sie bei der Ankunft eine temporäre Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil) abschließen. Die Laufzeit kann meist zwischen 15 Tagen, 1 Monat, 6 Monaten und einem Jahr gewählt werden. Deckungsschutz besteht im Regelfall in Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay, Peru und Uruguay.

Die Mindestdeckungssummen sind relativ niedrig. Abgedeckt sind die Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen und ggf. Sachen zufügen, nicht aber die Schäden am eigenen Fahrzeug. Über den genauen Versicherungsumfang, Deckung von Personen- und/oder Sachschäden sollten Sie sich beim Versicherer erkundigen.

Carnet de Passages

Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument, das für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs auch in Südamerika hilfreich ist.

Obwohl einige Länder noch immer dem Carnet-System angehören, ist es im Regelfall nicht mehr zur zollfreien Einreise erforderlich. Argentinien, Chile, Kolumbien, Ecuador und Peru stempeln das Carnet, verwenden zur Einreise aber auch regelmäßig ein eigenes Zolldokument (Titulo de Importacion de Vehiculos). Mit dem Papier verpflichtet sich der Reisende zur Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes. In Brasilien wird das Carnet de Passages nicht anerkannt.

Das Carnet de Passages ist ein Jahr lang gültig. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer ist jedoch in den einzelnen Ländern unterschiedlich lang!

Ausführliche Informationen zum Carnet de Passages und den Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter www.adac.de/cdp.

Aufenthaltsdauer

Wie lang Sie mit Ihrem Fahrzeug in einem Land bleiben dürfen, entscheidet das Grenzzollamt bei der Einreise. Üblich sind meist drei oder sechs Monate, die bei ausreichender Begründung auch noch verlängert werden können. Von der eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthaltes ohne Genehmigung des Zolls ist dringend abzuraten.

Für Fahrzeuge, welche zu spät oder gar nicht ausgeführt werden, erheben die Zollbehörden sehr hohe Zollstrafen. In Einzelfällen werden auch Fahrzeuge beschlagnahmt.

Persönliche Reisedokumente

Welche persönlichen Reisedokumente benötigt werden oder ob z.B. eine Visumspflicht gilt, erfahren Sie hier.

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