Abgesichert bis zum Reiseantritt
Die ERV erstattet...
die vertraglichen Stornokosten oder die Mehrkosten der verspäteten Hinreise, die Umbuchungskosten bei Umbuchung der Reise und die Reisevermittlungsentgelte z.B. wegen
- unerwartet schwerer Erkrankung und schwerer Unfallverletzung,
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung der der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses;
bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel
- die Mehrkosten der Hinreise bis zu € 1.500,--,
- die Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu € 150,--.
Die Reiserücktritts-Versicherung weltweit gibt es für:
- Einzelpersonen
- die ganze Familie bzw. für alle Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Hausboote etc.
- mit und ohne Selbstbeteiligung