Abgesichert bis zum Reiseende
Die ERV...
leistet u.a. Entschädigung für ausgefallene Reiseleistung bzw. entstandene Mehrkosten bei vorzeitiger Beendigung der Reise oder unfreiwillig verlängertem Aufenthalt z.B. aufgrund von:
- unerwarteter schwerer Erkrankung,
- Elementarereignissen;
erstattet bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel
- die Mehrkosten der Rückreise bis zu € 1.500,-,
- die Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu € 150,-.
Die Reiseabbruch-Versicherung weltweit gibt es für:
- Einzelpersonen
- die ganze Familie bzw. für alle Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Hausboote etc.
- mit und ohne Selbstbeteiligung