Kann ein Reisender die gebuchte Reise nicht antreten, so muss er vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich gegenüber dem Veranstalter/der Buchungsstelle abzugeben. In aller Regel fallen durch den Rücktritt vom Reisevertrag Kosten (Stornokosten) an.
Handelt es sich um einen bedingungsgemäß versicherten Rücktrittsgrund, so kann der Versicherungsnehmer die Reiserücktrittskosten (Stornokosten) beim Versicherer geltend machen.
Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist der Reiserücktritt in allen Tarifen (BASIS, EXKLUSIV & PREMIUM) versicherbar.
Siehe auch:
Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist Reiseabbruch im Tarif EXKLUSIV und im Tarif PREMIUM versicherbar.
Siehe auch:
Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräte, die während der Reise in Koffern, Taschen oder als separates Gepäckstück mitgeführt werden, oder sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebs oder einer Gepäckaufbewahrung befinden.
Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden.
Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nicht versichert.
Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist das Reisegepäck im Tarif PREMIUM versicherbar.