ADAC Reiserücktritts-Versicherung (Jahresschutz)

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Reiserücktritts-Versicherung: Schutz für ein ganzes Jahr - vor und während der Reise.

Reiserücktrittsversicherung mit Schutz nach Wahl für ein ganzes Jahr: ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Wenn Urlaubsträume zerplatzen sind wir für Sie da!

"Warum für eine Reise bezahlen, die ich nicht antreten kann?"
"Muss ich den Urlaub auch bei vorzeitigem Abbruch komplett zahlen?"
"Was ist, wenn meinem Gepäck oder meinen Lieblingssachen etwas passiert?" 

Je nach Tarif sorgt die ADAC Reiserücktritts-Versicherung beispielsweise für:



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Finanztest sagt "GUT"!


     ab
   24,- €

Top-Vorteile

  • Jederzeit abschließbar!
    Sogar, wenn Sie schon
    gebucht haben.
    (Keine Abschlussfristen) 
  • Schutz auf jeder Reise.
    Im Rahmen des Familien-vertrags auch, wenn Sie getrennt verreisen.
  • Auch ohne ADAC Mitgliedschaft abschließbar. 



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Kann ein Reisender die gebuchte Reise nicht antreten, so muss er vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich gegenüber dem Veranstalter/der Buchungsstelle abzugeben. In aller Regel fallen durch den Rücktritt vom Reisevertrag Kosten (Stornokosten) an.

Handelt es sich um einen bedingungsgemäß versicherten Rücktrittsgrund, so kann der Versicherungsnehmer die Reiserücktrittskosten (Stornokosten) beim Versicherer geltend machen.

Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist der Reiserücktritt in allen Tarifen (BASIS, EXKLUSIV & PREMIUM) versicherbar.  

Die Reise wird abgebrochen, wenn der Versicherte vorzeitig die Nutzung der gebuchten Reise aufgibt und mit einem anderen als dem gebuchten Beförderungsmittel an den Ausgangsort der Reise zurückkehrt.

Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist Reiseabbruch im Tarif EXKLUSIV und im Tarif PREMIUM versicherbar.

Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräte, die während der Reise in Koffern, Taschen oder als separates Gepäckstück mitgeführt werden, oder sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebs oder einer Gepäckaufbewahrung befinden.
Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden.
Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nicht versichert.

Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist das Reisegepäck im Tarif PREMIUM versicherbar.